NIS2 vs. DSGVO – Wo liegt eigentlich der Unterschied?
Einordnung, Unterschiede und warum Unternehmen jetzt handeln müssen.
NIS2 und DSGVO – zwei Begriffe, die aktuell in vielen Unternehmen gleichzeitig aufpoppen.
Beide klingen nach Regulierung, Meldepflichten und Bußgeldern. Doch was genau steckt hinter der neuen NIS2-Richtlinie? Und worin unterscheidet sie sich von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die uns seit 2018 begleitet?
Hier kommt die Übersicht, die Geschäftsleitung, IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte brauchen.
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| NIS2 vs. DSGVO |
Gemeinsamkeiten auf den ersten Blick
Sowohl DSGVO als auch NIS2 sind EU-weite Regelwerke, die in nationales Recht überführt wurden bzw. werden.Beide …
- setzen auf verbindliche Pflichten für Unternehmen
- fordern Nachweisdokumentation
- drohen bei Verstößen mit empfindlichen Bußgeldern
- gelten für kleine und mittlere Unternehmen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind
- erfordern eine Risikobewertung und angemessene Schutzmaßnahmen
DSGVO: Schutz personenbezogener Daten
Die DSGVO schützt Grundrechte und –freiheiten von Personen, insbesondere im Umgang mit deren personenbezogenen Daten.Sie regelt u.a.:
- Welche Daten erhoben werden dürfen
- Wie diese gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden müssen
- Wer Zugriff haben darf
- Was bei Datenpannen zu tun ist
Alle Unternehmen und Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten – also praktisch jede Organisation.
NIS2: Schutz kritischer IT-Systeme & digitaler Resilienz
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) verfolgt ein anderes Ziel: den Schutz der Informationssicherheit und Betriebsfähigkeit von IT-Systemen. Es geht nicht um personenbezogene Daten, sondern um die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit der gesamten IT-Infrastruktur.NIS2 fordert u.a.:
- Risikoanalysen und Sicherheitsmaßnahmen
- Notfall- und Business-Continuity-Pläne
- Protokollierung und Monitoring
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Schulungen, Sensibilisierung, Verantwortlichkeiten
Branchen und Unternehmen, die von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen oder die Wirtschaft sind, plus deren Zulieferer.
Die größten Unterschiede im Überblick
| Bereich | DSGVO | NIS2 |
|---|---|---|
| Zielsetzung | Schutz personenbezogener Daten | Schutz kritischer IT-Systeme |
| Zielgruppe | Alle datenverarbeitenden Stellen | Kritische & wichtige Unternehmen |
| Fokus | Datenverarbeitung & Rechte | Cybersicherheit & Resilienz |
| Geltung | Seit 2018 | Ab Oktober 2024 als deutsches Gesetz |
| Beispiele für Pflichten | Einwilligung, Auskunft, Löschung | ISMS, Risikoanalyse, Vorfallmeldung |
| Bußgelder | Bis zu 20 Mio. € oder 4 % Umsatz | Bis zu 10 Mio. € oder 2 % Umsatz |
| Meldepflicht bei Vorfällen | Ja (z. B. Datenpannen) | Ja (z. B. IT-Ausfälle, Angriffe) |
DSGVO + NIS2 = Doppelbelastung?
Für viele Unternehmen ja – aber auch eine Chance.Denn beide Regulierungen lassen sich effizient gemeinsam umsetzen.
Ein gutes Beispiel: Wer bereits ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS) betreibt, hat wertvolle Vorarbeit für ein ISMS nach ISO 27001 geleistet – z. B. im Bereich Dokumentation, Schulung, Meldeprozesse.
Unsere Empfehlung? Nicht warten!
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist beschlossen – und die Fristen laufen.
Synergien nutzen:
Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen gemeinsam denken.
Lieferkette im Blick behalten: Auch wenn Ihr Unternehmen „nur“ Dienstleister oder Zulieferer ist – durch NIS2 könnten bald auch Sie betroffen sein.
NIS2 betrifft auch Sie? Lassen Sie uns sprechen.
Wir helfen bei GAP-Analysen, Aufbau eines ISMS, Schulungen, Audit-Vorbereitung und Fördermittelberatung.
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