Dienstag, 25. November 2025

NIS2 vs. DSGVO – Wo liegt eigentlich der Unterschied?

NIS2 vs. DSGVO – Wo liegt eigentlich der Unterschied?

Einordnung, Unterschiede und warum Unternehmen jetzt handeln müssen.
NIS2 und DSGVO – zwei Begriffe, die aktuell in vielen Unternehmen gleichzeitig aufpoppen.
Beide klingen nach Regulierung, Meldepflichten und Bußgeldern. Doch was genau steckt hinter der neuen NIS2-Richtlinie? Und worin unterscheidet sie sich von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die uns seit 2018 begleitet?
Hier kommt die Übersicht, die Geschäftsleitung, IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte brauchen.


NIS2 vs. DSGVO 



Gemeinsamkeiten auf den ersten Blick

Sowohl DSGVO als auch NIS2 sind EU-weite Regelwerke, die in nationales Recht überführt wurden bzw. werden.
Beide …
  • setzen auf verbindliche Pflichten für Unternehmen
  • fordern Nachweisdokumentation
  • drohen bei Verstößen mit empfindlichen Bußgeldern
  • gelten für kleine und mittlere Unternehmen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind
  • erfordern eine Risikobewertung und angemessene Schutzmaßnahmen
Aber: Die Inhalte, Ziele und Zielgruppen unterscheiden sich deutlich.

DSGVO: Schutz personenbezogener Daten

Die DSGVO schützt Grundrechte und –freiheiten von Personen, insbesondere im Umgang mit deren personenbezogenen Daten.
Sie regelt u.a.:
  • Welche Daten erhoben werden dürfen
  • Wie diese gespeichert, verarbeitet und gelöscht werden müssen
  • Wer Zugriff haben darf
  • Was bei Datenpannen zu tun ist
Zielgruppe:
Alle Unternehmen und Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten – also praktisch jede Organisation.

NIS2: Schutz kritischer IT-Systeme & digitaler Resilienz

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) verfolgt ein anderes Ziel: den Schutz der Informationssicherheit und Betriebsfähigkeit von IT-Systemen. Es geht nicht um personenbezogene Daten, sondern um die Verfügbarkeit, Integrität und Sicherheit der gesamten IT-Infrastruktur.
NIS2 fordert u.a.:
  • Risikoanalysen und Sicherheitsmaßnahmen
  • Notfall- und Business-Continuity-Pläne
  • Protokollierung und Monitoring
  • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
  • Schulungen, Sensibilisierung, Verantwortlichkeiten
Zielgruppe:
Branchen und Unternehmen, die von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen oder die Wirtschaft sind, plus deren Zulieferer.

Die größten Unterschiede im Überblick

Bereich DSGVO NIS2
Zielsetzung Schutz personenbezogener Daten Schutz kritischer IT-Systeme
Zielgruppe Alle datenverarbeitenden Stellen Kritische & wichtige Unternehmen
Fokus Datenverarbeitung & Rechte Cybersicherheit & Resilienz
Geltung Seit 2018 Ab Oktober 2024 als deutsches Gesetz
Beispiele für Pflichten Einwilligung, Auskunft, Löschung ISMS, Risikoanalyse, Vorfallmeldung
Bußgelder Bis zu 20 Mio. € oder 4 % Umsatz Bis zu 10 Mio. € oder 2 % Umsatz
Meldepflicht bei Vorfällen Ja (z. B. Datenpannen) Ja (z. B. IT-Ausfälle, Angriffe)

DSGVO + NIS2 = Doppelbelastung?

Für viele Unternehmen ja – aber auch eine Chance.
Denn beide Regulierungen lassen sich effizient gemeinsam umsetzen.
Ein gutes Beispiel: Wer bereits ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS) betreibt, hat wertvolle Vorarbeit für ein ISMS nach ISO 27001 geleistet – z. B. im Bereich Dokumentation, Schulung, Meldeprozesse.
Unsere Empfehlung? Nicht warten!
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist beschlossen – und die Fristen laufen.

Synergien nutzen:
Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen gemeinsam denken.
Lieferkette im Blick behalten: Auch wenn Ihr Unternehmen „nur“ Dienstleister oder Zulieferer ist – durch NIS2 könnten bald auch Sie betroffen sein.


NIS2 betrifft auch Sie? Lassen Sie uns sprechen.
Wir helfen bei GAP-Analysen, Aufbau eines ISMS, Schulungen, Audit-Vorbereitung und Fördermittelberatung. 

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