Dienstag, 18. Februar 2025

Eine Frage der Berechtigung

Eine Frage der Berechtigung 

„Warum habe ich keinen Zugriff auf diese Datei?“ Diese Frage stellen sich Nutzerinnen und Nutzer nicht selten. Wäre es nicht besser, wenn man auf möglichst viele Dateien „ungestört“ Zugriff hätte? 


Bild: Authorization

Das wäre doch gut für die Produktivität, denkt man. In Wirklichkeit aber müssen es so wenige Berechtigungen wie möglich sein. Lesen Sie hier, warum.

„Zugriff verweigert“

Auf den ersten Blick ist es ärgerlich. Man will dem Marketing bei der Messevorbereitung helfen und möchte dazu die Versandliste für die Einladungen öffnen. Plötzlich erscheint die Meldung auf dem PC, dass der Zugriff auf die Excel-Liste mit den entsprechenden Adressen verweigert wird. Was soll das? Dann kann man doch nicht aushelfen!

Tatsächlich mag dies die Produktivität im Moment etwas hemmen, denn ein Ausdruck der Versandaufkleber ist jetzt nicht möglich. Doch es gibt gute Gründe, warum Dateien vor Zugriffen geschützt werden, ein wichtiger Grund ist der Datenschutz.

Daten vor unbefugten Zugriffen schützen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt unter anderem einen Schutz vor „unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugter Offenlegung von beziehungs­weise unbefugtem Zugang zu personenbezogenen Daten“. Dafür ist ein Berechtigungssystem entscheidend, das die Zugriffe auf die Daten regelt und überwacht.

Zentral ist dabei die richtige und aktuelle Definition der Berechtigungen für alle Nutzerinnen und Nutzer. Es stellt sich die Frage, wer was wann mit welchen Daten tun können muss. Im Sinne des Datenschutzes und der Datensicherheit ist es, wenn die Rechte an Daten nur dann vergeben werden, wenn sie wirklich für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Man spricht von dem Prinzip der minimalen Berechtigungen oder „Need to know“. Die minimalen Rechte sind auch dann ein Schutzfaktor, wenn Angreifer versuchen, die Berechtigungen auszunutzen, dann bekommen auch die Internetkriminellen nur einen minimalen Zugang zu den Daten.

Auch für interne Suchen und Auswertungen gelten die Grenzen

Dabei sind die Berechtigungen nicht nur dann wichtig, wenn man aktiv über den Datei-Explorer in Windows auf eine Datei wie die beispielhaft genannte Versandliste zugreifen will, es aber aktuell nicht darf, weil die Berechtigung (noch) nicht erteilt wurde. Auch bei internen Suchen über den Datenbestand müssen die Rechte gelten. Wenn man eine Datei nicht sehen darf, darf auch die Suchfunktion nicht zu der Datei führen.

Das Gleiche gilt, wenn man mit einem modernen PC arbeitet, der zum Beispiel einen lokalen KI-Dienst (Künstliche Intelligenz) bietet, um Auswertungen zu machen. Über die KI dürfen auch nur solche Daten zugänglich werden, auf die der Nutzer oder die Nutzerin der KI selbst zugreifen darf. Das ist sehr wichtig für den datenschutzgerechten Einsatz einer KI oder einer internen Suchmaschine.

Wenn man nun feststellt, dass man an eine Datei nicht gelangen kann, ob direkt oder indirekt über eine Suche, dann sollte man sich zuerst fragen, wofür man diese Datei wirklich braucht. Besteht Bedarf für die Erfüllung aktueller Aufgaben, dann ist dies etwas, was man mit der oder dem Vorgesetzten besprechen sollte. Dann bekommt man temporär die erforderlichen Rechte, zum Beispiel zum Ausdrucken, aber nicht zum Schreiben in der Versandliste, wenn dies nicht erforderlich ist. Dann kann man produktiv und sicher arbeiten.



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