Wie steht es um die Sicherheit personenbezogener Daten?
Unternehmen und Behörden müssen die Datenschutz-Grundverordnung nun schon einige Jahre anwenden. Doch scheinen die Sicherheitsvorfälle und Datenpannen noch größer und häufiger als früher zu sein. Kommt die Datensicherheit nicht von der Stelle?
Vier-Jahre EU-DSGVO |
Kann es überhaupt Datensicherheit geben?
EU-DSGVO fordert eine sichere Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung lässt keinen Zweifel. Sie fordert ausdrücklich: Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und die Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten müssen auf Dauer sichergestellt sein. Nun könnte man vermuten, dass die Anwendung der EU-DSGVO dazu geführt hätten, dass IT-Sicherheitsvorfälle und damit Verletzungen der genannten Schutzziele für personenbezogene Daten in-zwischen seltener auftreten. Doch offensichtlich ist das nicht der Fall. Die Schlagzeilen der Tagespresse sind voll von Meldungen über Datenverluste, Datenmissbrauch und Spionageangriffe auf Unternehmen und Behörden. Ist die Forderung der EU-DSGVO nach einer umfassenden Sicherheit der personenbezogenen Daten unrealistisch? Kann wirkliche Datensicherheit vielleicht gar nicht gelingen?
Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, aber ...
Kein Sicherheitsexperte würde behaupten, dass es eine hundertprozentige Sicherheit gibt, daran kann auch die EU-DSGVO nichts ändern. Trotzdem ist die Forderung nach Datensicherheit ein zwingender Bestandteil des Datenschutzes. Nur weil die Meldungen über Millionen von Datensätzen, die ungeschützt im Internet gefunden wurden, nicht abreißen, kann man auf die Maßnahmen des technischen Datenschutzes nicht verzichten. Tatsächlich ist es so, dass die Maßnahmen der Datensicherheit durchaus Sicherheitsvorfälle und Datenpannen vermeiden, es also ohne diese Maßnahmen viel mehr Schaden für die Betroffenen von Datenverlust und Datenmissbrauch geben würde. Sicherheitsexperten sagen, dass selbst Basisschutzmaßnahmen helfen können die Mehrzahl möglicher Angriffe zu verhindern. Für besonders raffinierte Angriffe und komplexe Vorfälle braucht man dagegen besondere Schutzmaßnahmen. Doch auch diese können keine Garantie bieten.
Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen muss dauerhaft überwacht werden
Aus gutem Grund fordert die EU-DSGVO neben den Sicherheitsmaßnahmen auch ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung. So kann es durchaus sein, dass eine ergriffene Maßnahme nicht das erfüllt, was man für die Sicherheit erwartet hat. Es kann aber auch sein, dass eine Schutzmaßnahme für eine gewisse Zeit greift, dann aber keine zuverlässige Datensicherheit mehr bieten kann. Dies soll durch die Kontrolle der Wirksamkeit erkannt werden, um die Schutzmaßnahmen dann zu optimieren. Entscheiden für die Datensicherheit ist dabei der Stand der Technik, wie die EU-DSGVO fordert. So kann zum Beispiel eine Verschlüsselung in der Zukunft nicht mehr stark genug sein, da die Angreifer dann Mittel haben, um sie zu brechen. Neben neuen Angriffsmethoden sind es auch die neuen Technologien, die die Datensicherheit immer wieder herausfordern. Neue Technik bringt neue Schwachstellen mit sich, die Angreifer ausnutzen könnten. Aber auch bestehende Technik kann Sicherheitslücken enthalten, die erst später bekannt werden.
Datensicherheit ist und bleibt eine Daueraufgabe
Sieht man also genauer hin, so darf man sich nicht wundern, dass auch vier Jahre nach Anwendung der EU-DSGVO Sicherheitsvorfälle auftreten und der Datenschutz verletzt wird, weil die Datensicherheit unzureichend war. Das kann an der Wahl der falschen Maßnahmen liegen, an fehlendem Schutz, an Vorfällen, die sich technisch gar nicht verhindern lassen, aber auch an der hohen Dynamik der IT und der Bedrohungslage. Die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist also nicht etwa schlechter geworden, weil immer noch viele Datenpannen auftreten. Stattdessen kann man annehmen, dass die Zahl der gemeldeten und entdeckten Vorfälle zugenommen hat – das ist also ein gutes Zeichen für den Datenschutz, wenn man Datenschutzverletzungen nicht übersieht, sondern meldet und abstellt. Das ist durchaus als Erfolg der EU-DSGVO zu sehen, die die Meldepflichten stärker in den Blick der Unternehmen gerückt hat Gleichzeitig gilt es, weiterhin die Sicherheit der Daten auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Dazu gehört es auch, Sicherheitsfunktionen nicht zu umgehen oder zu deaktivieren, weil sie scheinbar den Komfort reduzieren. Das würde dann tatsächlich den Datenschutz verschlechtern. Das gilt heute und wird auch in Zukunft so sein.
Benötigen Sie dennoch Hilfe? Kein Problem!
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