Dienstag, 11. Januar 2022

Das TTDSG - Nur ein mittelmäßiger "Best-of-TOM"-Mix?

Das TTDSG - Nur ein mittelmäßiger "Best-of-TOM"-Mix? 

Ist ein Gesetzgeber, der viele Gesetze verabschiedet, ein guter Gesetzgeber? Zumindest in THE LÄND ist Fleiß ja bekanntermaßen die Kardinalstugend. 

Das TTDSG - Nur ein Mittelmäßiger Best-of-TOM Mix?
Telekommunikations- Telemedien-Datenschutzgesetz

 

Und woher kommen die ganzen Regelungstexte des TTDSGs? 

 
Sonst wo in der Republik (und sicher auch im Schwäbischen) ist die Problematik zu Quantität und Qualität durchaus bekannt. Und dass wir bei yourIT die Qualität der PIMS-Regeln in § 26 als eher "naja" ansehen, haben wir letzte Woche schon offenbart.  Wie sieht es nun mit dem Rest aus? Und wo kommt er her?

Die Quantität des TTDSGs ergibt sich aus der Best-of-Natur des TTDSG. Das Gesetz ist eine Sammelsurium von Regelungsbereichen des alten Telekommunikationsgesetz (TKG), des alten Telemediengesetz (TMG) sowie der (fast) wörtlichen Umsetzung der nun fast 20 Jahre alten ePrivacy Richtlinie der EU. Alles, was irgendwie mit "Datenschutz" zu tun hat, findet sich nun im TTDSG. 

Wobei wir aus Sicht des Datenschutzes sagen müssen: "Eigentlich nicht". Das TTDSG schützt z.B. Endeinrichtungen und Datenübertragungen und es macht Vorgaben zur Verpflichtung auf das Fernmeldegeheimnis. Es schützt aber nicht direkt Menschen, die hinter personenbezogen Daten stehen. Der Schutz der Menschen hinter personenbezogene Daten ist aber der Kern der deutschen wie europäischen Datenschutzgesetzgebung. Daher sollte man das TTDSG eher als "TOM-Gesetz" (TOM = technische und organisatorische Maßnahmen) bezeichnen, denn als Datenschutzgesetz. Sei's drum. 

Immerhin wird es jetzt vielleicht manchmal für den neuen Rechtsanwender übersichtlicher - man muss ja nur noch in ein bis drei Gesetze zu Beginn schauen. Und die alten Hasen? Denen helfen wir gern mit einer vergleichenden Übersicht zu wo-finde-ich-was-und-wo-stand-das-bisher: 




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