Freitag, 31. Januar 2020

Bußgelder in Baden-Württemberg

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat seinen 35. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlich und damit auch aktuelles von der Bußgeldstelle mitgeteilt.


Der Dr. Stefan Brink - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat am 30.01.2020 sein 35. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz veröffentlicht. Für Brink ist dies der zweite Tätigkeitsbericht seit der Anwendung der EU-DSGVO. Bereits zu Beginn des Jahres 2019 hat der LfDI ein Kurswechsel angekündigt "Kontrollen geht jetzt vor Beratung". Das Amt, welches ab dem 25.05.2018 hauptsächlich mit der Beratung beschäftigt war, nutzte 2019 als Jahr der Kontrollen. Unseren Blogeintrag zu diesem Thema können Sie hier nocheinmal nachlesen.

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Datenschutz sinnvoll einsetzen und Bußgelder vermeiden


Für 2019 gab es das Motto "Wenn es nicht vernünftig ist, dann ist es kein Datenschutz!" und in 141 Seiten wird das Jahr zusammen gefasst. Besonders Relevant sehen wir die beiden Bußgelder zur unsachgerechten Entsorgung und dem fahrlässigen Umgang mit Bewerberdaten, auf welche wir kurz näher eingehen wollen. 

Fall 1 Unsachgemäße Entsorgung

Ein mittelständisches Finanzdienstleistungsunternehmen erhielt mit Bescheid vom 12.04.2019 ein Bußgeld in Höhe von 80.000 €. Grund dafür war, dass die personenbezogenen Daten zweier Kunden unsachgemäß Entsorgt wurden. Der LfDI weißt in diesem Fall auf die Sorgfalt zur Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit der Informationen gem. Art. 5 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO. Im vorliegenden Fall wurden die Unterlagen weder geschreddert, noch geschwärzt - nur so wäre die Anonymisierung erzielt worden - sondern wie allgemeines Altpapier entsorgt. Dort wurden die Unterlagen von der Nachbarin entdeckt und dem LfDI zugesandt.

Dieser Fall stellt kein Einzelfall dar. Im Bericht erwähnt Brink, dass mehrere solcher Verstöße mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurden. 

Fall 2 Bewerbungsunterlagen

Im zweiten Fall wurde mit Bescheid vom 24.10.2019 ein Bußgeld in Höhe von 100.000 € gegen ein mittelständisches Lebensmittelhandwerksunternehmen rechtskräftig44. Bewerber des Unternehmens hatten auf über ein Bewerberportal auf der Webseite die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen online einzustellen. Dabei wurden die personenbezogenen Daten der Bewerber weder verschlüsselt übertragen, noch erfolgte eine Speicherung der Daten verschlüsselt oder passwortgeschützt. Der ausschlaggebende Punkt war jedoch, dass die Bewerberdaten für jedermann bei einer Google Recherche abrufbar waren, aufgrund einer Verknüpfung zu Google. Schlussendlich waren die Bewerberdaten nicht ausreichend gegen den Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt.

Bei beiden Fällen wurde unsachgerecht mit Daten von Dritten umgegangen. Dabei sollte dies doch so einfach sein - wie wollen Sie, dass mit Ihren Daten umgegangen wird? Dann gehen Sie mit Daten Dritter genauso vertrauensvoll und sorgfältig um. Sowohl die Entsorgung der Daten als auch die Übertragung und Speicherung sind einfach zu klärende Punkte und die Bußgelder zeigen, wie hoch diese bestraft werden.


Brink erwähnt in seiner Pressemitteilung abschließend: 
„Letztlich wird Datenschutz aber nicht (nur) von der Aufsichtsbehörde gemacht, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern selbst mehr oder weniger überzeugend gelebt. Entscheidend ist: Welche Bedeutung messen wir als Betroffene und Grundrechtsträger zukünftig unserem Freiheitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu? Sind wir bloß willige Konsumenten, denen Annehmlichkeiten und ‚Dabeisein‘ wichtiger scheinen als die Chance, selbstbestimmt ins digitale Zeitalter zu schreiten? Ein Grundrecht ohne Grundrechtsträger, die ihre Bürgerechte wertschätzen, hat keine Zukunft – auch nicht mit einer Europäischen DSGVO.“ 

Haben Sie die Entsorgung von personenbezogenen Unterlagen im Unternehmen geregelt? Ist der Bewerbungsprozess datenschutzkonform aufgebaut? Die fachgerechte Umsetzung ist sowohl günstiger, als auch deutlich besser für Ihr Image. Gerne unterstützen wir Sie!

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