Dienstag, 17. März 2020

Unser Umgang mit der aktuellen Situation - Coronavirus

Die aktuellen Ereignisse überschlagen sich und während alle Bedacht sind, gesund zu bleiben gibt es im Arbeitsablauf einiges zu beachten. Erfahren Sie auch, wie die yourIT handelt.


Um das Infektionsrisiko in der "Corona-Krise" zu senken werden aktuell Scharen von Mitarbeitern ins „Homeoffice“ (auch: Home-Office) geschickt. Hierbei sollten Datenschutz & Informationssicherheit nicht außer Acht gelassen werden. Auch werden Gesundheitsdaten der Mitarbeiter erfragt und erfasst, welche nach EU-DSGVO besondere Kategorien von personenbezogenen Daten darstellen.

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Ohne Einschränkung den Arbeitsablauf in der Pandemie fortsetzen.

Datenschutz im Homeoffice


Besonders in Krisen-Situationen sollten die Grundsätze des Datenschutz nicht in Vergessenheit geraten. Immerhin werden aktuell vermehrt Gesundheitsdaten gesammelt, private Kontaktdaten zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern ausgetauscht und Kontaktpersonen ermittelt. 

Dienstag, 18. Februar 2020

Tragen von Namensschildern - Was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu verpflichtet

Und wieder erhielten wir eine interessante Kundenanfrage: "Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich als Beschäftigter während der Arbeit ein Namensschild trage? Die kurze Antwort lautet: Im Prinzip ja, aber wie immer kommt doch sehr auf die konkreten Umstände an. Die berechtigten Interessen des Arbeitgebers sind genauso wichtig wie die berechtigten Interessen der Beschäftigten.


Funktionen eines Namensschilds


Ein Namensschild während der Arbeit kann in mehrfacher Hinsicht sinnvoll sein:

Tragen von Namensschildern - Was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu verpflichtet
Tragen von Namensschildern - Was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu verpflichtet

Dienstag, 11. Februar 2020

Der Stand der Technik und die Folgen für den Datenschutz

Führen Unternehmen neue Sicherheitsverfahren ein, entsteht meistens ein Aufwand durch Schulung und Umgewöhnung. Doch der Wechsel hat seinen Sinn: Der Stand der Technik ändert sich, die Daten- oder Informationssicherheit muss sich anpassen.


Schon wieder eine neue Verschlüsselungs-Lösung ...


Obwohl es für den Datenschutz so wichtig ist, kommt die Verschlüsselung vertraulicher Daten in vielen Unternehmen nicht voran. Ein häufig genannter Grund dafür ist, dass die Beschäftigten die Anwendung der Verschlüsselungs-Lösungen als zu kompliziert und umständlich empfinden.

Erschwerend kommt hinzu: Hat man sich gerade an eine Verschlüsselungslösung gewöhnt, kommt eine Produktänderung, oder das Unternehmen führt ein völlig neues Produkt zur Verschlüsselung ein. Es folgen neue Schulungen, als Nutzer muss man sich umgewöhnen.

Neue Verschlüsselungs-Lösungen bringen mehr IT-Sicherheit und Datenschutz
Neue Verschlüsselungs-Lösungen bringen mehr IT-Sicherheit und Datenschutz

Warum werden überhaupt neue Lösungen für die Datensicherheit eingeführt? Waren die bisherigen doch nicht so gut?

Freitag, 31. Januar 2020

Bußgelder in Baden-Württemberg

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat seinen 35. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlich und damit auch aktuelles von der Bußgeldstelle mitgeteilt.


Der Dr. Stefan Brink - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat am 30.01.2020 sein 35. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz veröffentlicht. Für Brink ist dies der zweite Tätigkeitsbericht seit der Anwendung der EU-DSGVO. Bereits zu Beginn des Jahres 2019 hat der LfDI ein Kurswechsel angekündigt "Kontrollen geht jetzt vor Beratung". Das Amt, welches ab dem 25.05.2018 hauptsächlich mit der Beratung beschäftigt war, nutzte 2019 als Jahr der Kontrollen. Unseren Blogeintrag zu diesem Thema können Sie hier nocheinmal nachlesen.

Datenschutz sinnvoll einsetzen und Bußgelder vermeiden LfDI Bußgelder Tätigkeitsbericht
Datenschutz sinnvoll einsetzen und Bußgelder vermeiden


Für 2019 gab es das Motto "Wenn es nicht vernünftig ist, dann ist es kein Datenschutz!" und in 141 Seiten wird das Jahr zusammen gefasst. Besonders Relevant sehen wir die beiden Bußgelder zur unsachgerechten Entsorgung und dem fahrlässigen Umgang mit Bewerberdaten, auf welche wir kurz näher eingehen wollen. 

Freitag, 24. Januar 2020

Safer Internet Day 2020 - Wir sind dabei!

Im Rahmen des Safer Internet Day am 11.02.2020 kooperiert die yourIT GmbH mit dem Kinder- und Jugendbüro Haigerloch und nimmt so an der weltweiten Aktion der Europäischen Union teil. 


Der Safer Internet Day (SID) findet seit 2004 jährlich im Februar statt. Die Europäische Kommission und das europäische Netzwerk der EU fördern gemeinsam die Initiative unter dem Motto "Together for a better internet" und rufen Unternehmen, Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen u.v.m. dazu auf, sich für Online-Sicherheit und ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche zu engagieren. Dieses Jahr steht der SID unter dem Motto „Idole im Netz. Influencer und Meinungsmacht“.

Safer Internet Day 2020 Traumjob Influencer
Safer Internet Day am 11.02.2020

Donnerstag, 23. Januar 2020

Achtung Abzocke - Welle von Fake-E-Mails des Transparenzregister e.V. überflutet Deutschland

Bei vielen Deutschen Unternehmen ist in den vergangenen Tagen eine E-Mail eines angeblichen Transparenzregister e.V. eingegangen.
Absender: i n f o @ t r a n s p a r e n z r e g i s t e r d e u t s c h l a n d . d eBetreff: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“Bitte informieren Sie die gefährdeten Stellen in Ihrem Unternehmen. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Dieser Fake-Verein aus Plauen hat nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun hat. 


Letzteres hatte der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet.

Einstufung der E-Mails als "Betrugsversuch"


Die angeschriebenen Unternehmen werden in der Fake-E-Mail aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim “Transparenzregister” zu registrieren. Der dafür angegebene Fake-Link w w w . T r a n s p a r e n z r e g i s t e r D e u t s c h l a n d . d e leitet aber nicht zum echten Transparenzregister weiter sondern zur Seite des Fake-Vereins.

yourIT Datenschutz-Team warnt vor Betrugsversuch durch Fake-Transparenzregister e.V.
yourIT Datenschutz-Team warnt vor Betrugsversuch durch Fake-Transparenzregister e.V.

Bei den Fake-E-Mails handelt es sich...

Mittwoch, 8. Januar 2020

Immer Ärger mit Kununu - Tipps zur Selbsthilfe bei Datenschutz-Verstößen und unsachlichen Bewertungen

Arbeitnehmer auf Stellensuche suchen ihren neuen Arbeitgeber immer häufiger über Recherchen im Web. Und dort finden Sie sehr schnell die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu, da diese über die einschlägigen Suchbegriffe in Suchmaschinen wie Google gut platziert ist. Unternehmen kommen daher aus unserer Sicht nicht umhin, Ihr Unternehmensprofil auf Kununu zu beobachten - schließlich kann es sich heute kaum ein Unternehmen leisten, dass potentielle Fachkräfte sich aufgrund schlechter Kununu-Bewertungen gegen eine Bewerbung entscheiden. Dieser Artikel soll eine Anleitung zur Selbsthilfe für betroffene Unternehmen darstellen.


Wer bewertet auf Kununu eigentlich wen?


Auf Kununu können bewerten:
  • bestehende Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Ex-Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Bewerber
aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bewertet werden ausschließlich Unternehmen. Bewertungen für Personen (auch mittelbar) sind verboten und stellen automatisch einen Datenschutz-Verstoß dar! Unten mehr dazu.

Dreimal dürfen Sie raten, ob auf dieser Plattform positive oder negative Bewertungen überwiegen ...

Negativ Bewertungen auf KUNUNU
Kununu-Profil des IT-Systemhauses yourIT GmbH

Freitag, 6. Dezember 2019

ULD schickt "IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragte/r"

Heute haben wir gleich mehrere gleichlautende Anfragen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erhalten:


Betreff: IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragte/r


Wir haben folgende E-Mail vom ULD erhalten. Die E-Mail-Adresse des Absenders lautet dsb-auskunft@datenschutzzentrum.de.

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, 
nach unseren Informationen wurden Sie als Datenschutzbeauftragte/r bestellt. Im Rahmen der Meldepflicht nach Artikel 37 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Verantwortliche der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, wer ihre Datenschutzbeauftragten sind. Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wurden Vorname, Nachname und E-Mail (Pflichtfelder) sowie freiwillig Postanschrift und Telefonnummer gemeldet.


IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragter ULD
E-Mail des ULD an yourIT: IZG-Anfrage zu Ihrer Meldung als Datenschutzbeauftragter