DatenschutzDienstag

Datenschutz im HR-Bereich – kompakt & praxisnah

HR ist High-Risk-Zone: Bewerberdaten, Personalakten, Videoüberwachung, Homeoffice/COPE. Hier bekommst Du Kurzantworten für den Alltag – mit Deep-Dives in die Details.

Bewerberdaten

Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?

Kurzantwort: In der Regel bis zu 6 Monate nach Absage. Länger nur mit informierter Einwilligung (Talentpool) und dokumentiertem Zweck.

➡ Deep-Dive: Aufbewahrungsfristen & Praxisfälle

Zusatz: Löschkonzept & Nachweisführung (Art. 5, 6 DSGVO) sauber dokumentieren.

Personalakten

Personalakten: Inhalte, Gesundheitsdaten, Löschkonzept

Kurzantwort: Inhalte klar definieren, Need-to-know beachten, Gesundheitsdaten besonders schützen; nach Austritt fristenbasiert löschen.

➡ Deep-Dive: Zugriff & Löschkonzept im Bewerbungsprozess (Outlook)

Videoüberwachung

Videoüberwachung am Arbeitsplatz – nur mit strenger Abwägung

Kurzantwort: Nur bei berechtigtem Interesse, eng begrenzt, transparent gekennzeichnet, und mit Interessenabwägung. „Arbeitsfreie“ Rückzugsbereiche ohne Überwachung einplanen.

➡ Deep-Dive: Videoüberwachung nach DSGVO (Rechtsgrundlage, Hinweisschilder, Speicherfristen)

Homeoffice & COPE

Homeoffice, BYOD & COPE – klare Regeln, klare Technik

Kurzantwort: Bevorzugt COPE (Corporate-Owned, Personally-Enabled) mit Richtlinien: Zugriff, Verschlüsselung, Updates, Supportweg. Klare Betriebs-/Dienstvereinbarung hinterlegen.

➡ Deep-Dive: Homeoffice-Meetings datenschutzkonform  |  ➡ Deep-Dive: COPE & Gerätesicherheit

Betroffenenrechte

Rechte der Beschäftigten – schnell, korrekt, dokumentiert

Kurzantwort: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch. Prozesse & Fristen festlegen, Nachweise sichern.

➡ Deep-Dive: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Praxis

Checklisten & Tools für HR

Tipp: In jedem Deep-Dive am Ende wieder auf diese Pillar verlinken („Zur Übersicht: Datenschutz im HR-Bereich“).

Security in everything we do. (Und manchmal auch ein Ä mehr.)

👥 Unternehmen: HR-Prozesse absichern? Beratungstermin.
🤝 Systemhäuser: Portfolio mit HR-Datenschutz erweitern? Partnergespräch.

FAQ

FAQ – HR & Datenschutz

Wie lange darf ich Bewerberdaten speichern?

In der Regel 6 Monate nach Absage; längere Speicherung nur mit Einwilligung (Talentpool) und Dokumentation.

Brauche ich für Videoüberwachung immer eine Einwilligung?

Nicht zwingend. Meist berechtigtes Interesse; enge Zwecke, Transparenz, Abwägung, Speicher- und Zugriffskonzepte.

Was ist besser: BYOD oder COPE?

COPE. Klare Verantwortlichkeiten, technische Mindeststandards, geringeres Risiko. BYOD nur mit strengen Auflagen.

Letztes Update: 03.09.2025

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