Dienstag, 28. April 2026

Parkplätze mit Kennzeichenerfassung: Was ist erlaubt und worauf Sie achten sollten

Parkplätze mit Kennzeichenerfassung: Was ist erlaubt und worauf Sie achten sollten

Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen ist längst Alltag. Ob Supermarkt, Einkaufszentrum oder Parkhaus – immer häufiger ersetzt die Kamera das klassische Ticket oder die Parkscheibe.

Viele fragen sich dabei: Ist das überhaupt erlaubt? Und: Was passiert eigentlich mit meinen Daten?

Kamera zur automatischen Kennzeichenerfassung an der Einfahrt eines Parkplatzes

Kennzeichenerfassung ersetzt zunehmend Tickets und Parkscheiben – entscheidend ist dabei die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten.

Warum Kennzeichenerfassung beim Parken eingesetzt wird

Früher musste man an die Parkscheibe denken oder ein Ticket ziehen. Beides war fehleranfällig: Vergessen, verloren oder falsch eingestellt – und schon wurde es teuer.

Heute erfassen Kameras bei der Einfahrt das Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit. Bei der Ausfahrt erfolgt eine zweite Erfassung. Daraus ergibt sich automatisch die Parkdauer.

Das System entscheidet dann:

  • Wurde die maximale Parkzeit eingehalten?
  • Wurde eine Gebühr korrekt bezahlt?

Wenn alles korrekt ist, werden die Daten in der Regel kurzfristig gelöscht.

Sind Kennzeichen personenbezogene Daten?

Ja – zumindest in den meisten Fällen.

Ein Kennzeichen allein sagt zunächst wenig aus. In Kombination mit weiteren Informationen kann es jedoch einer Person zugeordnet werden. Genau deshalb gilt es als personenbezogenes Datum im Sinne der EU-DSGVO.

Das bedeutet: Die Verarbeitung ist nicht automatisch verboten, aber sie muss rechtlich sauber begründet sein.

Warum die EU-DSGVO hier anwendbar ist

Die rechtliche Grundlage liegt im sogenannten Parkvertrag. Dieser kommt bereits zustande, sobald Sie auf den Parkplatz fahren – unabhängig davon, ob das Parken kostenpflichtig ist oder nicht.

Mit der Nutzung akzeptieren Sie die Bedingungen, zum Beispiel:

  • maximale Parkdauer
  • Gebührenregelung
  • Nutzung der Kennzeichenerfassung

Die Datenerfassung dient somit der Durchführung dieses Vertrags.

Welche Informationspflichten Betreiber erfüllen müssen

Nach Art. 13 EU-DSGVO müssen Betreiber transparent informieren:

  • Wer verarbeitet die Daten?
  • Zu welchem Zweck?
  • Wie lange werden sie gespeichert?
  • Welche Rechte haben Betroffene?

Deshalb finden sich an Einfahrten häufig Hinweisschilder oder Informationstafeln. Diese sind kein „Nice-to-have“, sondern verpflichtend.

Juristische Personen – theoretisch anders, praktisch irrelevant

Fahrzeuge, die auf Unternehmen zugelassen sind, fallen formal nicht unter die EU-DSGVO. In der Praxis spielt das jedoch kaum eine Rolle.

Der Betreiber kann beim Erfassen des Kennzeichens nicht unterscheiden, ob das Fahrzeug einer Privatperson oder einem Unternehmen gehört. Deshalb wird die EU-DSGVO in der Regel auf alle Fälle angewendet.

Was passiert bei Verstößen gegen die Parkregeln?

Wer länger parkt als erlaubt oder nicht bezahlt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Diese liegt häufig im Bereich von 40 bis 60 Euro.

Um diese durchzusetzen, kann der Betreiber über eine Halterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt die Daten des Fahrzeughalters ermitteln.

Wichtig: Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafe“ im klassischen Sinne, sondern um die Durchsetzung eines Vertragsanspruchs.

Was viele unterschätzen

Das eigentliche Risiko liegt oft nicht in der Kennzeichenerfassung selbst, sondern im fehlenden Verständnis dafür, was im Hintergrund passiert.

Viele Nutzer wissen nicht:

  • dass ihre Daten verarbeitet werden
  • wie lange sie gespeichert werden
  • welche Rechte sie haben

Genau hier setzt Datenschutz in der Praxis an: Transparenz schaffen und Vertrauen ermöglichen.

Passend dazu lesen Sie auch unseren Beitrag Sind Sie Teil eines Datenlecks?.

Fazit: Kennzeichenerfassung ist erlaubt – aber nicht grenzenlos

Kennzeichenerfassung auf Parkplätzen ist grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist jedoch, dass die Verarbeitung transparent, zweckgebunden und datenschutzkonform erfolgt.

Für Nutzer bedeutet das: aufmerksam bleiben, Informationen lesen und verstehen, was mit den eigenen Daten passiert.

Für Unternehmen bedeutet es: Prozesse sauber gestalten und rechtlich korrekt umsetzen.

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