Dienstag, 20. Februar 2024

Mit Cookie-Bannern richtig umgehen

Mit Cookie-Bannern richtig umgehen

Kaum ein Internetnutzer kennt sie nicht, die sogenannten Cookie-Banner. Was jedoch weniger bekannt ist: Wie wichtig diese scheinbar lästigen Banner für den Datenschutz im Internet sind. 


Cookie-Banner


Einfach zuzustimmen, ohne zu lesen, ist deshalb nicht ratsam.

 

Cookie-Banner werfen Fragen auf 


Viele Internetnutzer und Betreibende von Webseiten sind genervt, berichtet der Digitalverband Bitkom. Betreiber von Webseiten müssen Prozesse und Formulare für ihre Webangebote einführen, um Cookies nutzen zu dürfen. Der Grund: Webseitenanbieter dürfen alle Cookies, die als nicht unbedingt erforderlich gelten, nur mit aktiver Einwilligung setzen, so will es das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Für die Internetnutzenden bedeutet das: Auf Webseiten erscheinen immer mehr Cookie-Banner, die Nutzer können dort die Einwilligung zu Cookie-Einsätzen geben oder verweigern. Bei den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz gehen Nachfragen von Bürgern ein, was es mit den Cookie-Bannern auf sich hat und wie sie sich verhalten sollen.


Cookie-Banner müssen nicht immer sein


Nicht jeder Einsatz von Cookies ist einwilligungsbedürftig, so die deutschen Datenschutz Aufsichtsbehörden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Urteil klargestellt, dass nur für Cookies, die nicht zur Bereitstellung der Webseite oder App erforderlich sind, eine aktive Einwilligung der Webseitenbesucher erforderlich ist. Für die Nutzer hat dies Datenschutz-Vorteile:
Jeder kann nun erfahren, welche Informationen zur Nutzung der Anbieter erheben möchte. Jeder kann in diese Datensammlung einwilligen oder sie ablehnen. Damit können Internetnutzer selbst entscheiden, welche Daten Webseitenbetreiber über sie verarbeiten. Für technisch notwendige Cookies müssen die Anbieter die Nutzer nicht um ihre ausdrückliche Erlaubnis fragen. Das können Cookies sein, die dafür sorgen, dass bei einem Online-Shop der Warenkorb dem Nutzer zugeordnet bleibt, während er weiter einkauft oder später den Einkauf fortsetzt. Andere Cookies dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine sogenannte „informierte Einwilligung“ des Nutzers vorliegt. Ist dem nicht so und der Cookie-Einsatz
erfolgt ohne wirksame Einwilligung, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig. Dann können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sie untersagen und mit Geldbußen ahnden.

Cookie-Banner ernst nehmen

Stören Sie sich als Internetnutzer also nicht an den Cookie-Bannern, sondern sehen Sie die Transparenz und die Wahlfreiheit positiv. Allerdings gibt es auch Cookie-Banner, die mehr versprechen, als sie halten. So dürfen die Webseitenbetreiber Cookies erst setzen, wenn der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat, weder vorher noch ohne Einwilligung. Tatsächlich aber gibt es viele Cookie-Banner, die um Erlaubnis fragen, aber die Entscheidung nicht abwarten oder respektieren. Die Datenschützer führen entsprechende Überprüfungen bei Webseiten durch, um die Privatsphäre der Internetnutzer zu
schützen. Gehen Sie deshalb als Internetnutzer bewusst mit den Cookie-Bannern um. Diese Banner sind letztlich Teil Ihrer informationellen Selbstbestimmung. Jeder soll selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten preisgegeben werden und wer sie verwenden darf.


Benötigen Sie dennoch Hilfe? Kein Problem!

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