Mittwoch, 22. Mai 2019

Nicht vergessen: Mitarbeiterschulung zum Datenschutz

Neben den vielen Datenschutzregeln gibt es einen Faktor der nicht zu vergessen ist: Der Mensch. Immerhin ist nichts normaler, als menschliche Fehlbarkeit. Aus diesem Grund sollten Unternehmen die Mitarbeiter zum Datenschutz schulen. Wir bieten hier Unterstützung.


Update: Im Rahmen der yourIT Academy bieten wir fortan u.a. Datenschutzschulungen an. Alle Schulungen finden Sie hier, Informationen hier.

Viele Unternehmen haben sich insbesondere in den letzten Jahren mit dem Datenschutz beschäftigt. Es wurden neue Betriebsvereinbarungen/Richtlinien, Regelungen, Anweisungen, Handbücher, Vorgaben und und und ... geschrieben. An all dies hat sich der Mitarbeiter - neben seiner hauptsächlichen Arbeit - zu halten.




Balingen Hechingen Datenschutzbeauftragter Schulung
Mit der Datenschutzschulung holen wir die Mitarbeiter an Board

Und seien wir mal ehrlich, einmal gelesen, gewinnen im hektischen Arbeitsalltag die Richtlinien zur EU-DSGVO leider nicht an Bedeutung. Deshalb empfiehlt es sich, die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu schulen.



Wer muss geschult werden?


Die Frage danach, ob alle Mitarbeiter geschult werden müssen ist berechtigt. Zunächst müssen all diese Mitarbeiter geschult werden, die an der Verarbeitung von personenbezogene Daten beteiligt sind. Insbesondere die Personalabteilung, da diese auch mit besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten arbeiten. Auch Mitarbeiter in der Produktion oder Reinigungskräfte, die nicht unbedingt mit personenbezogenen Daten arbeiten, sollten sensibilisiert werden. Immerhin ist Teil der Datenschutzschulung die Vertraulichkeit/Geheimhaltung und die Zutrittskontrolle.

Bei einer hohen Anzahl der Mitarbeiter ist es lohnenswert, die Schulung nach Abteilung zu trennen und inhaltlich an die Anforderungen des Arbeitsalltages anzupassen.


Wie muss geschult werden?


Vielen Unternehmen ist es nicht möglich, alle Mitarbeiter in einem Raum zu versammeln. Wir empfehlen eine Gruppe zwischen 25-30 Personen - sofern eine Präferenzschulung präferiert wird. Selbstverständlich sind Online-Schulungen wie z.B. Webinare eine gute Alternative.


Wer führt die Schulung durch?


In Art. 39 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO ist die Unterrichtung und Beratung als Aufgabe dem Datenschutzbeauftragten auferlegt. Dennoch liegt die Verantwortung bei dem Unternehmen. Dieser hat die Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Der Datenschutzbeauftragte kann ggf. die Schulung durchführen.


Als Datenschutz-Team im Hause yourIT haben wir bereits viel Erfahrung mit der Schulung von Mitarbeitern. Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen hierbei. Unser Schulungsangebot finden Sie hier.


Das Datenschutz-Team der yourIT - jetzt in Balingen!


Fragen / Anregungen
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Verantwortlich für diesen Beitrag: yourIT GmbH, Balingen, Zollernalbkreis