Mittwoch, 12. Juli 2017

(Noch) mehr Videoüberwachung?

„Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ – eine solche Bezeichnung kann wohl nur die deutsche Verwaltung erfinden. Es geht jedoch um eine ernste Sache, nämlich um den Schutz vor Terror und Gewalt. Das neue Gesetz ändert im Alltag einiges, ob bei der Busfahrt zur Arbeit oder beim Shoppen im Einkaufszentrum. 


Bisher eher wenige Kameras üblich


Wer schon einmal in London war, weiß davon zu berichten: Videokameras hängen buchstäblich an jeder Ecke, ob im Einkaufszentrum oder im Sportstadion. In Deutschland ist das anders. Natürlich gibt es auch hier Überwachungskameras. Aber längst nicht in dieser Zahl. Das liegt zunächst einmal an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.

yourIT zu Videoüberwachungsgesetz & Datenschutz
yourIT zu "Videoüberwachungsgesetz & Datenschutz"

Aber in Deutschland legen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz die Regelungen außerdem besonders eng aus. So sieht es jedenfalls die Bundesregierung. Deshalb hat sie wenige Tage vor Weihnachten gehandelt: Ein neues Gesetz soll dafür sorgen, dass Videoüberwachung leichter möglich ist als bisher.


Neuregelung für Orte mit vielen Menschen


Von der neuen Regelung betroffen sind ausschließlich Örtlichkeiten, an denen erfahrungsgemäß viele Menschen zusammenkommen. Gedacht ist an Einkaufszentren, große Sportanlagen, Vergnügungsstätten und Parkplätze.

Außerdem geht es um Verkehrseinrichtungen wie Bahnhöfe und Haltestellen, aber auch um Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs (Busse, S- und U-Bahnen).

Vorbeugender Schutz


Der Schutz von Personen, die sich dort aufhalten, gilt künftig als „besonders wichtiges Interesse“. Das bedeutet: Dieser Schutz rechtfertigt es in der Regel, dass solche Örtlichkeiten per Video überwacht werden. Verwundert mag sich nun mancher fragen: War das bisher anders?

Die Antwort lautet schlicht: Ja! Die Regelungen für die Videoüberwachung wurden meistens sehr eng ausgelegt. Eher abstrakte Gefahren hielt die Datenschutzaufsicht nicht für ausreichend, um eine solche Überwachung zu rechtfertigen. Die bloße Möglichkeit, dass es zu üblen Vorfällen kommen könnte (und da und dort auch kam!), genügte nicht.

Hintergrund: Terroranschläge


Das wird sich durch die neuen Regelungen ändern. Der Grund liegt auf der Hand: Terroranschläge wie im Münchner Olympia-Einkaufszentrum oder auf dem Weihnachts-markt neben der Berliner Gedächtniskirche haben zu einem anderen Rechtsempfinden geführt.

Daneben will man aber auch der zunehmenden Gewalt in U-Bahnhöfen und an ähnlichen Orten nicht mehr länger zuschauen. Wunder erwartet sich dabei niemand. Denn mancher Täter wird sich von Kameras abschrecken lassen, mancher Täter nicht.

Keine Änderungen in Unternehmen


Keine Änderungen gibt es übrigens für die Videoüberwachung in den Produktionsbereichen von Unternehmen. Dort bleibt alles bei den bisherigen Regelungen. Sie haben sich bewährt. Und auch an der Supermarktkasse ändert sich nichts. Auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt dagegen schon. Hier dürften bald neue Kameras zu sehen sein.

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Ihr Thomas Ströbele, Telefon +49 7433 30098-0

Thomas Ströbele

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