Wir möchten Sie hiermit dringend vor einer Betrugsmasche warnen, die gerade um sich greift. Immer öfter werfen Unbekannte Überweisungsträger mit gefälschten Unterschriften bei Banken ein oder senden diese per Post. Manchmal haben sie damit Erfolg. Bei uns von yourIT ging's gerade nochmal gut.
Uns von yourIT war diese Betrugsmasche mit den gefälschten Überweisungsträgern bereits bekannt. Immerhin durften wir erst im Juli 2014 neben Banken und dem LKA vortragen und die IT-Sicht vertreten bei der Veranstaltung "Betrugsversuche aus dem Ausland". Ein Vertreter der regionalen Banken hatte über die Betrugsmasche mit gefälschten Überweisungsträgern berichtet. Er hatte auch darauf hingewiesen, dass sie ihr Risikomanagement darauf ausgerichtet hatten. Die Bankmitarbeiter sind darauf geschult. Wer hätte gedacht, dass jemand versuchen würde, diesen Betrugsversuch kaum 5 Monate später bei uns selbst anzuwenden.
Betrugsversuch aus dem Ausland - gefälschter Überweisungsträger |
Wie läuft der Betrugsversuch ab?
Innerhalb von nur 3 Tagen wurden an unsere beiden Girokonten bei unseren Hausbanken 2 Überweisungsträger geschickt. Beide kamen aus Spanien. Beide wollten etwas mehr als 19.000 EUR abbuchen. Wir sprechen hier also von fast 40.000 EUR. Die Unterschriften beider (!) Geschäftsführer auf den Überweisungsträgern sahen täuschend etc. aus.
In beiden Fällen fielen die Überweisungsträger den Bankangestellten nur deshalb auf,
- weil die Bank unser Unternehmen kennt,
- weil wir eigentlich nie Überweisungsträger verwenden und
- weil wir selten bis nie Überweisungen ins Ausland tätigen.
Die Bankvertreter haben daher erstmal bei uns angefragt und um Freigabe gebeten. Da bei uns nur Geschäftsführer Zahlungen freigeben dürfen, konnte dies bei uns selbstverständlich nicht funktionieren.
Wie sieht das bei Ihrem Unternehmen aus?
Sie sollten sich folgende Fragen stellen:
- Ist Ihr Unternehmen Ihrer Bank ausreichend bekannt?
- Verwenden Sie noch papierbasierte Überweisungsträger? Ist dies der Bank bekannt?
- Kommen Überweisungen ins Ausland von Ihrem Konto vor?
Wer haftet bei einem erfolgreichen Überweisungsmissbrauch?
Erst einmal wird gemäß § 675 u BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Bank haften, denn bei einer vom Kontoinhaber nicht autorisierten Überweisung ist zwischen Kontoinhaber und der Bank kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Kein Wunder also, dass die Bankmitarbeiter gut geschult und das Risikomanagement aktiv sind.
Um Ärger mit der Bank zu vermeiden empfehlen wir allerdings, selbst entsprechende Vorkehrungen zu treffen und die Schadenswahrscheinlichkeit dadurch zu senken.
Wie können Sie diesen Betrugsversuchen mit gefälschten Überweisungsträgern vorbeugen?
Folgende Maßnahmen sollten Sie jetzt ergreifen:
- Machen Sie Ihre Bank auf die Betrugsmasche aufmerksam (falls noch nicht bekannt).
- Teilen Sie Ihrer Bank Ihr übliches Überweisungsverhalten mit.
- Falls möglich: Verzichten Sie komplett auf beleghafte Überweisungen. Oder veranlassen Sie, dass Ihre Bank bei beleghaften Überweisungen immer Rücksprache mit Ihnen hält.
- Grenzen Sie die Zahl der Länder ein, an die Sie Überweisungen tätigen werden.
Ein weiterer wichtiger Hinweis kommt vom LKA und zielt auf die täuschend echten Unterschriften der yourIT-Geschäftsführer auf den Überweisungsträgern:
- Veröffentlichen Sie auf keinen Fall Unterschriftsproben der Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, ...). Angebote müssen in der Regel nicht unterschrieben werden. Wer von sich Unterschrifts-Muster gar im Internet veröffentlicht, braucht sich über Betrugsversuche mit gefälschten Überweisungsträgern nachher nicht wundern.
So machen Sie Ihr Unternehmen sicherer
Bereits im Juli haben wir 10 Handlungsempfehlungen verfasst, um Ihr Unternehmen sicherer zu machen. Lesen Sie hier weiter.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.
yourIT - securITy in everything we do.
Ihr Thomas Ströbele