Sonntag, 6. Januar 2013

Zollernalbkreis weist auf Datenschutz hin

Das Landratsamt Zollernalbkreis weist aktuell auf die Verpflichtung von Unternehmen hin, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.


Der Artikel umfasst sowohl die Rechtsgrundlagen als auch ein Musterformular für die Bestellung des internen oder externen Datenschutzbauftragten und nennt die mit bis zu 50.000 EUR bußgeldbewehrten Rechtsfolgen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Bestellung.

Wir von yourIT, Ihrem IT-Systemhaus im Zollernalbkreis, helfen Ihnen gerne bei der Entscheidung, ob für Ihr Unternehmen ein interner oder ein externer Datenschutzbauftragter sinnvoller ist. Unser Beratervertrag bietet Ihnen in beiden Fälle unsere Unterstützung an. Wir schulen und beraten interne Datenschutzbeauftragte. Gleichzeitig können Sie mich auch zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Fordern Sie uns!

Den gesamten Beitrag finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Zollernalbkreis www.zollernalbkreis.de. Dieser Text ist in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen entstanden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dessen ausführliche Fassung am 10.08.2012 freigegeben.