Dienstag, 19. September 2017

Wenn der Lautsprecher zuhört

Ein modernes Webradio in der Teeküche sorgt nicht nur für schöne Musik und aktuelle Wetterdaten, es kann auch zu einem echten Datenrisiko werden. Denn in immer mehr Geräten stecken Assistenten wie Alexa, die dauerhaft lauschen. 


Schlaue Radios mit Nebenwirkung


Gute Musik hebt die Stimmung, aktuelle Wetterinformationen helfen bei der Planung von Dienstreisen und Events. Da macht ein Webradio im Büro oder in der Teeküche schon Sinn. Dank Online-Verbindung bieten die Internetradios zahlreiche Radiosender, ob national oder international.

Datenrisiko - Lauscht Alexa heimlich?
Datenrisiko - Lauscht Alexa heimlich?

Doch die neuen Webradios können mehr: ...

Montag, 18. September 2017

Optimierung des Fahrverhaltens – oder Kündigung!

Ein Arbeitgeber möchte das Fahrverhalten seiner Berufskraftfahrer optimieren. Deshalb installiert er in den Fahrzeugen ein System namens RIBAS. Ein altgedienter Fahrer hält das alles für Unfug und aktiviert das System nicht. Sage und schreibe drei Mal mahnt ihn der Arbeitgeber ab. Auch das hilft nicht. Da kündigt ihm der Arbeitgeber. Wird die Kündigung vor den Gerichten Bestand haben?

Es geht um Geld und um Fahrkomfort


Ein Nahverkehrsunternehmen will den Fahrkomfort für die Fahrgäste verbessern und außerdem Sprit sparen. Deshalb lässt es in seinen Bussen ein System mit Namen RIBAS installieren. Es ist inzwischen in ganz Deutschland weit verbreitet.

yourIT Datenschutz - Die Überwachung des Fahrverhaltens von Arbeitnehmern kann zulässig sein
yourIT Datenschutz - Die Überwachung des Fahrverhaltens von Arbeitnehmern kann zulässig sein


Samstag, 2. September 2017

Woran erkenne ich den Schutzbedarf personenbezogener Daten?

Personenbezogene Daten sind zu schützen, einige Daten haben sogar einen besonders hohen Schutzbedarf. Kann man das den Daten eigentlich ansehen? 


Was bedeutet Personenbezug?


Im Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten. Das klingt nach einer Binsenweisheit. Doch was hat es mit dem Personenbezug auf sich? Was versteht man unter personenbezogenen Daten? Im bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) findet man dazu: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“

Woran erkenne ich den Schutzbedarf personenbezogener Daten?
Woran erkenne ich den Schutzbedarf personenbezogener Daten?

In der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO/GDPR), die ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, steht: „Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.“

Mittwoch, 9. August 2017

Urteil des BAG: Überwachung von Mitarbeitern mittels Keylogger ist unzulässig

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.07.2017 sorgt derzeit für Wirbel im Datenschutz-Universum. Mit diesem Urteil (Az. 2 AZR 681/16) hat das BAG entschieden, dass der Einsatz von Keylogger-Software durch einen Arbeitgeber zur Überwachung seiner Arbeitnehmer unzulässig bzw. nur unter strengen Auflagen möglich ist.


Überwachung von Mitarbeitern mittels Keylogger ist unzulässig
yourIT meldet: Überwachung von Mitarbeitern mittels Keylogger ist unzulässig

Definition "Keylogger"


Als "Keylogger" wird eine Software bezeichnet, welche dazu verwendet wird, Eingaben eines Benutzers an der Tastatur eines Computers zu protokollieren und damit zu überwachen oder zu rekonstruieren.

Was war passiert?


Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber in seinem Unternehmen einen sogenannten Keylogger installiert. Einen Grund hierfür konnte der Arbeitgeber in der Verhandlung nicht nachweisen. Nur durch die fragliche Nutzung dieser Tastenprotokollierungs-Software konnte der Arbeitgeber aufdecken, dass einer seiner Mitarbeiter den Dienst-PC während der Arbeit auch privat genutzt hatte. Der Arbeitgeber kündigte dem Arbeitnehmer daraufhin fristlos.

Der gekündigte Mitarbeiter erhob daraufhin Kündigungsschutzklage - mit Erfolg. Denn das BAG hielt die Kündigung für unrechtmäßig und gab dem Mitarbeiter in letzter Instanz Recht..

Begründung: Der Arbeitgeber hatte durch den Einsatz des Keyloggers das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Die dauerhafte Protokollierung aller Tastatur-Aktivitäten der Mitarbeiter wurde als "unverhältnismäßig" eingeschätzt.

Ausnahmen zum Einsatz-Verbot von Keyloggern


Konkret ist der Einsatz von Keyloggern dann und nur dann zulässig, wenn konkret nachweisbare Tatsachen und eben nicht nur Vermutungen z.B. den Verdacht einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung nachweislich belegen. Dies war hier eben nicht der Fall. Die grundlose Überwachung aller Mitarbeiter wurde vom BAG als Verstoß gegen das "Recht aus informationelle Selbstbestimmung" erachtet. Erkenntnisse aus unerlaubter Überwachung dürfen regelmäßig nicht als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren verwendet werden.

Zudem sollten sich Arbeitgeber überlegen, ob eine fristlose Kündigung bei möglichen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer unzulässigen Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel immer das richtige Mittel darstellen. Zumindest bei geringem Umfang der unzulässigen Nutzung sollte besser eine Abmahnung als milderes Mittel ausgesprochen werden.

Keylogger im Hinblick auf die kommende EU-DSGVO


Erst vor kurzem hat der Zusammenschluss der europäischen Datenschutzbehörden in einer Stellungnahme zum Datenschutz am Arbeitsplatz den Einsatz von Keyloggern und anderer Überwachungssoftware als regelmäßig unzulässig beurteilt. Diese Haltung wird sich auch nach dem 25.05.2018 durchsetzen, wenn die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue BDSG gelten werden.

Ist Ihr Unternehmen bereit für die EU-DSGVO? jetzt Fördermittel nutzen!


Als Berater in Sachen Datenschutz & Informationssicherheit und mit der Erfahrung als ISO-27001-zertifiziertes Systemhaus analysieren wir gemeinsam mit Ihnen den Reifegrad Ihre Datenschutzkonzeptes im Hinblick auf die EU-DSGVO.

Das erfolgreiche yourIT Beratungskonzept Datenschutz in 4 Phasen
Als Ergebnis erhalten Sie einen ausführlichen Beratungsbericht, in dem wir alle gefundenen Schwachstellen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf Datenschutz & Informationssicherheit aufführen, diese bewerten, Belegen, weshalb es sich um eine Schwachstelle handelt, wo wir diese entdeckt haben. Wir nennen diesen Datenschutz-Beratungsbericht auch das "Datenschutz-Pflichtenheft", weil wir Ihnen zu jeder Schwachstelle zudem Handlungsempfehlungen geben, wie Sie diese beheben.

Und jetzt das Beste: Für mittelständische Unternehmen wurde unsere Beratungsleistung in Sachen Datenschutz & Informationssicherheit als förderungswürdig eingestuft. Wenn Ihr Unternehmen die Förderbedingungen einhält, haben Sie Anspruch auf 1.500 EUR Fördermittel.

Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob auch Ihrem Unternehmen Fördermittel zustehen. das dauert nur wenige Minuten.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen.

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele


Fragen / Anregungen

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Samstag, 5. August 2017

Rufschädigung in Facebook-Nachrichten - Achtung Bußgeld!

In Facebook (aber natürlich auch in anderen sozialen Netzwerken!) schreibt so mancher Nachrichten, die er als Brief nie versenden würde. Wenn die Nachricht einen geschäftlichen Bezug hat, gibt es rasch Ärger. Das ist den meisten klar. Aber wenn es um private Dinge geht? Dass es auch dann Grenzen gibt, hat das Landgericht Düsseldorf kürzlich klargestellt. 


Ein Darlehen unter „Freunden“


Ein Mann und eine Frau lernten sich über Facebook kennen. Rasch freundeten sie sich an. Im Mai/Juni 2016 war die Frau finanziell klamm. Gerne gab ihr der Mann ein Darlehen in Höhe von 3050 Euro. Wie so oft hörte dann leider beim Geld die Freundschaft auf. Es gab Streitereien wegen der Rückzahlung.

Rufschädigung in Facebook-Nachrichten - Achtung Bußgeld!
Rufschädigung in Facebook-Nachrichten - Achtung Bußgeld!

Die Frau wollte dem Mann ihre finanzielle Lage erklären. Deshalb schickte sie ihm einen Kontoauszug als Screenshot. Der Kontoauszug zeigte einen Kontostand von minus 5.865,70 Euro. Als Dispo-Rahmen waren 6.000 Euro genannt, als noch „frei verfügbar“ 134,30 Euro.

Montag, 31. Juli 2017

Orientwatz goes Datenschutz - herzlich willkommen bei yourIT

"Datenschutz in Social Media & Co. - Erfahre Tipps und Tricks, die Dich sicher durch die sozialen Medien bringen." So lautete der Eintrag im Sommerprogramm des Ratzgiwatz Jugendprogramms 2017. Interessanterweise hat dies dennoch nicht gereicht, alle Jugendlichen von einem Besuch des Kurses im Hause yourIT abzuhalten...


9 bis 12 Uhr am ersten Tag des Ferienprogramms. Ich wusste was das heißt - immerhin hatte ich bereits Erfahrung aus dem Ratzgiwatz-Programm 2015. 3 Stunden mit wissbegierigen Kids - das will gut vorbereitet sein. Insgesamt 61 (!!!) Folien hatte ich für meinen Vortrag vorbereitet. Rhetorisch ausgefeilt, raffiniert zusammengestellt - ich war selbst total begeistert!

Orientwatz goes Datenschutz - herzlich willkommen bei yourIT

Und dann das: Die Kids hatten so viele Fragen, dass ich nicht eine einzige meiner Folien gebraucht habe. Die 3 Stunden vergingen so schnell - Ich hatte gar keine Chance, den vorbereiteten Rechner samt Beamer zu starten.

Das Ratzgiwatz-Jugendprogramm 2017

Nächstes Jahr kann ich mir die aufwändige nächtelange Vorbereitung wohl sparen...

An die Eltern der lieben Kleinen: Eure Kids haben Fragen zum Umgang mit Social Media. Legt mal bitte Euer Smartphone beiseite und hört Euren Kindern zu. Die Antworten sind gar nicht so schwierig zu finden. Ich schafft das schon!

Auch den Betreuern konnte ich noch den einen oder anderen Tipp mitgeben. Und unser Hacker und das Script-Kid Marc haben denen 'nen ganz schönen Schrecken eingejagt. Künftig werden die ihre Passwörter wohl sorgsamer wählen. Erfolg auf der ganzen Linie!

Übrigens: Herzlichen Dank auch an "Lafer, Licht & Co." für die spontane Einladung zum Mittagessen. Die Pasta-Party habt Ihr gerockt. Like!

Euer Thomas

Mittwoch, 12. Juli 2017

(Noch) mehr Videoüberwachung?

„Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ – eine solche Bezeichnung kann wohl nur die deutsche Verwaltung erfinden. Es geht jedoch um eine ernste Sache, nämlich um den Schutz vor Terror und Gewalt. Das neue Gesetz ändert im Alltag einiges, ob bei der Busfahrt zur Arbeit oder beim Shoppen im Einkaufszentrum. 


Bisher eher wenige Kameras üblich


Wer schon einmal in London war, weiß davon zu berichten: Videokameras hängen buchstäblich an jeder Ecke, ob im Einkaufszentrum oder im Sportstadion. In Deutschland ist das anders. Natürlich gibt es auch hier Überwachungskameras. Aber längst nicht in dieser Zahl. Das liegt zunächst einmal an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.

yourIT zu Videoüberwachungsgesetz & Datenschutz
yourIT zu "Videoüberwachungsgesetz & Datenschutz"

Aber in Deutschland legen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz die Regelungen außerdem besonders eng aus. So sieht es jedenfalls die Bundesregierung. Deshalb hat sie wenige Tage vor Weihnachten gehandelt: Ein neues Gesetz soll dafür sorgen, dass Videoüberwachung leichter möglich ist als bisher.


Neuregelung für Orte mit vielen Menschen


Von der neuen Regelung betroffen sind ausschließlich Örtlichkeiten, an denen erfahrungsgemäß viele Menschen zusammenkommen. Gedacht ist an Einkaufszentren, große Sportanlagen, Vergnügungsstätten und Parkplätze.

Außerdem geht es um Verkehrseinrichtungen wie Bahnhöfe und Haltestellen, aber auch um Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs (Busse, S- und U-Bahnen).

Vorbeugender Schutz


Der Schutz von Personen, die sich dort aufhalten, gilt künftig als „besonders wichtiges Interesse“. Das bedeutet: Dieser Schutz rechtfertigt es in der Regel, dass solche Örtlichkeiten per Video überwacht werden. Verwundert mag sich nun mancher fragen: War das bisher anders?

Die Antwort lautet schlicht: Ja! Die Regelungen für die Videoüberwachung wurden meistens sehr eng ausgelegt. Eher abstrakte Gefahren hielt die Datenschutzaufsicht nicht für ausreichend, um eine solche Überwachung zu rechtfertigen. Die bloße Möglichkeit, dass es zu üblen Vorfällen kommen könnte (und da und dort auch kam!), genügte nicht.

Hintergrund: Terroranschläge


Das wird sich durch die neuen Regelungen ändern. Der Grund liegt auf der Hand: Terroranschläge wie im Münchner Olympia-Einkaufszentrum oder auf dem Weihnachts-markt neben der Berliner Gedächtniskirche haben zu einem anderen Rechtsempfinden geführt.

Daneben will man aber auch der zunehmenden Gewalt in U-Bahnhöfen und an ähnlichen Orten nicht mehr länger zuschauen. Wunder erwartet sich dabei niemand. Denn mancher Täter wird sich von Kameras abschrecken lassen, mancher Täter nicht.

Keine Änderungen in Unternehmen


Keine Änderungen gibt es übrigens für die Videoüberwachung in den Produktionsbereichen von Unternehmen. Dort bleibt alles bei den bisherigen Regelungen. Sie haben sich bewährt. Und auch an der Supermarktkasse ändert sich nichts. Auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt dagegen schon. Hier dürften bald neue Kameras zu sehen sein.

Gerne übernehmen wir auch in Ihrem Unternehmen den Aufbau und die Betreuung des Datenschutz-Managements und stellen den Externen Datenschutzbeauftragten. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenloses Vorstellungsgespräch.

Ich freue mich auf Ihre Anfragen. Fordern Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Ihr Thomas Ströbele, Telefon +49 7433 30098-0

Thomas Ströbele

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Montag, 10. Juli 2017

Künstliche Intelligenz: Was die schlaue IT über uns wissen könnte

Was früher als Science Fiction galt, wird langsam in der IT Realität: Maschinen, die selbst lernen und immer intelligenter werden. Das bleibt natürlich nicht ohne Folgen für den Menschen.


Natürliche Angst vor Künstlicher Intelligenz


In Kinofilmen gibt es sie schon lange: Maschinen, die ohne Kommando eines Menschen aktiv werden, scheinbar selbst entscheiden, was sie tun, und letztlich zur Gefahr für den Menschen werden. Hollywood zeigt uns in den Filmen Roboter, die sich gegen ihre Erbauer richten und die Weltherrschaft anstreben.

Solche Filme mögen ein Grund dafür sein, dass viele Menschen ein Unwohlsein verspüren, wenn sie an schlaue Maschinen, an sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) oder Artificial Intelligence (AI) denken. Denn Intelligente Maschinen scheinen sich nicht von uns Menschen beherrschen zu lassen.

Andere Sorgen gelten zum Beispiel den Arbeitsplätzen: Schlaue IT-Systeme werden Arbeitsplätze kosten. Auch wenn sie an anderer Stelle Arbeitsplätze schaffen, werden bestimmte Arbeiten den Menschen ab- und damit weggenommen. Doch was hat das mit dem Datenschutz zu tun? Eine ganze Menge!

yourIT: Künstliche Intelligenz und Datenschutz
yourIT: Künstliche Intelligenz und Datenschutz

Maschinen lernen von uns Menschen


Basis der Künstlichen Intelligenz und damit schlauer IT-Systeme wie der digitalen Assistenten Alexa, Siri & Co. ist das maschinelle Lernen. Die IT lernt genau wie wir Menschen, indem sie Erfahrungen macht und ihre Regeln auf dieser Basis anpasst.

Dabei spielen wir Menschen die entscheidende Rolle: Programmierer machen die Regeln, nach denen die Maschinen dann lernen. Außerdem soll die schlaue IT vielfach uns Menschen nachahmen. Dazu sammeln solche Systeme dann Informationen über die Nutzer und über andere Personen, die mit ihren Aufgaben zu tun haben.

Wenn also eine Künstliche Intelligenz dem Menschen etwas vorschlägt und dieser es als falsch ablehnt, lernt die Maschine. Sie lernt aber auch etwas über den Menschen: was er für richtig oder falsch hält, wie er das IT-System nutzt, wann er es nutzt, wozu er es nutzt, wo er es nutzt, abhängig davon, welche Sensoren der Maschine zur Verfügung stehen, um diese Daten zu messen.

Maschinen werden so intelligenter und passen sich uns Menschen besser an, auch indem sie Profile der Nutzer erstellen. Damit ist der Datenschutz betroffen.


Künstliche Intelligenz braucht Schranken


Bei IT-Systemen mit Künstlicher Intelligenz besteht die Gefahr, dass sie immer mehr Daten sammeln und auswerten (Big Data) und dass auf der Basis der Datenanalyse dann Entscheidungen vorbereitet oder sogar getroffen werden, die uns als Menschen betreffen. Der einzelne Mensch ist umso mehr betroffen, je persönlicher die Datenanalysen sind.

Der Schlüssel liegt also im Datenschutz. Künstliche Intelligenz, die bald in immer mehr Geräte Einzug hält, gleich ob Auto, Radio oder Kühlschrank, darf nicht unbegrenzt personenbezogene Daten auswerten, um den einzelnen Nutzer möglichst passgenau unterstützen zu können.

Datenschutz hat somit in der Zukunft eine weiterhin große Bedeutung und sorgt mit dafür, dass intelligente Maschinen den Menschen helfen, ohne ihn dafür komplett zu durchleuchten.

Auch wenn die Intelligenz und der Komfort der Maschinen dadurch scheinbar sinken sollten: Die Beschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten darf bei Maschinen nicht aufgegeben werden, nur um sie so intelligent wie möglich zu machen!


Wie schätzen Sie die Gefahren durch Künstliche Intelligenz (KI) ein?


Frage 1: Maschinen sind dumm, sie können nur das, was man ihnen als Programm mitgibt. Stimmt das?
  • a: Ja, woher sollten Maschinen auch mehr wissen und können?
  • b: Nein, die Entwicklung hin zur Künstlichen Intelligenz (KI) bedeutet, dass Maschinen selbstlernend werden.
Lösung zu Frage 1: Die Antwort b. ist richtig. Für den Datenschutz bedeutet das, dass die IT-Systeme von den Menschen lernen und dazu möglichst viele Daten sammeln und auswerten sollen. Hier muss Privacy by Design oberstes Gebot sein.

Frage 2: Digitale Assistenten wie Alexa sind Beispiele für die Entwicklung hin zu KI-Systemen. Was sie lernen, bleibt wie beim menschlichen Gehirn innerhalb des Systems. Stimmt das?
  • a: Nein, solche Systeme sind mit dem Internet verbunden und speichern vieles in einer Cloud.
  • b: Ja, die Daten sind immer innerhalb des Systems geschützt.
Lösung zu Frage 2: Die Antwort a ist richtig. Intelligente Geräte haben ihre KI-Fähigkeiten meist nicht lokal, sondern nutzen Rechenleistungen aus dem Internet und speichern Daten in der Cloud.

Tatsächlich tauschen solche Systeme auch Daten untereinander aus, um so weitere Rückschlüsse zu ziehen. Personenbezogene Daten bleiben deshalb in der Regel nicht in dem jeweiligen System, sondern werden übermittelt. Deshalb sind Datenschutz-Prüfungen vor dem Einsatz intelligenter Systeme so wichtig.

Die Prüfungen sind allerdings nicht leicht, denn die IT-Systeme werden immer komplexer. Aus diesem Grund muss der Zugriff auf die Daten von Beginn an begrenzt werden, nicht erst bei einer späterer Auswertung, die kaum noch nachvollzogen werden kann.