Mittwoch, 7. Februar 2018

Datenrisiken 2018: Mit welchen IT-Bedrohungen müssen wir rechnen?

2018 ist ein spannendes Jahr für den Datenschutz. Nicht nur die EU-Datenschutz-Grundverordnung erwartet uns, auch die IT bringt viele Neuheiten. Leider sind damit zugleich neue Risiken verbunden.


Mehr als Malware-Attacken


Vielleicht haben Sie schon in der einen oder anderen Computer-Zeitschrift von den Prognosen für die Datensicherheit 2018 gelesen. Kaum ein IT-Anbieter lässt die Chance ungenutzt, seine Einschätzung dazu zu veröffentlichen. Virenschutz-Hersteller berichten naturgemäß von neuen Computer-Schädlingen, die uns 2018 bedrohen. Anbieter im Bereich E-Mail-Sicherheit weisen auf die steigende Gefahr durch Phishing-Angriffe hin, die es auf Passwörter der Opfer abgesehen haben. Hier soll jedoch nun nicht eine weitere Liste der neuen IT-Gefahren folgen, sondern es geht um den richtigen Umgang mit neuen Risiken.

Schützen Sie sich vor den Datenrisiken 2018
Schützen Sie sich vor den Datenrisiken 2018

Die Vielzahl der Prognosen für 2018 kann verwirrend sein. Einige der Vorhersagen stimmen überein, andere führen IT-Bedrohungen auf, von denen man als Nutzer vorher noch nie gehört hat...


Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) nach EU-DSGVO zu führen?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-DSGVO. Spätestens dann trifft viele Unternehmen die Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) zu führen. Bis dahin müssen nicht nur alte Verfahrensverzeichnisse nach altem BDSG erweitert und auf den neuesten Stand gebracht werden (siehe BDSG (neu)), sondern auch viele neue erstmals erstellt werden. Dieser Stellungnahme soll Ihnen zeigen, ob auch Ihr Unternehmen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) erstellen muss.


Wen trifft die Pflicht?


Die EU-DSGVO verknüpft die Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) zu führen, damit, ob Verarbeitungen von personenbezogenen Daten stattfinden - egal ob manuell oder automatisch. Wenn dem so ist, müssen diese in einem Verzeichnis dokumentiert werden. Artikel 4 Nr. 2 EU-DSGVO listet diese Verarbeitungs-Tätigkeiten umfassend auf:
„[…] Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; […]“


Die EU-DSGVO kommt - Packen wir's an!
Die EU-DSGVO kommt - Packen wir's an!

Damit wird also eine große Anzahl an Unternehmen verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen, sogar wenn keine automatische Verarbeitung erfolgt. Das gilt auch für...


Mittwoch, 24. Januar 2018

Dashcam im Auto - Bußgeld!

Sie waren schon einmal Opfer einer Unfallflucht? Dann verstehen Sie vermutlich jeden, der eine Dashcam einsetzt. Das ist eine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder in der Windschutzscheibe. Sie zeichnet auf, was vor oder hinter dem Auto passiert. Das Problem: Sie riskieren damit ein Bußgeld!


Vorsorge aufgrund böser Erfahrung


Eine Frau in München hatte genug. Vandalen hatten ihr teures Auto beschädigt. Sie waren ungestraft davongekommen. Sie selbst blieb auf ihrem Schaden sitzen. Des-halb brachte sie vorne und hinten im Fahrzeug eine Videokamera an. Diese Kameras liefen, während sie ihr Auto am Straßenrand parkte.

Erst ein Erfolg, dann gibt's Ärger 


Schon bald zeigte sich, dass das an sich eine gute Idee war. Ein zunächst unbekannter Fahrer streifte ihr Fahrzeug und fuhr einfach weiter. Sein Kennzeichen war in einer der Videoaufnahmen deutlich zu sehen. Diese Aufnahme übergab sie der Polizei. Der Halter war leicht zu ermitteln. Die Frau konnte erfolgreich Schadensersatz geltend machen.

Dann allerdings bekam sie Ärger. Die Kameras waren nämlich so eingestellt, dass sie jeweils mindestens ein Fahrzeug vor und eines hinter dem Auto der Frau erfassten. Die Folge: Wenn jemand in einem dieser Fahrzeuge saß, war er auf den Aufnahmen zu sehen. Die Polizei vermutete einen Verstoß gegen den Datenschutz und informierte das Bayerische Landesamt (BayLDA) für Datenschutzaufsicht.

150 Euro Bußgeld


Das BayLDA erließ einen Bußgeldbescheid gegen die Frau. Damit war sie nicht einverstanden und legte Einspruch zum zuständigen Amtsgericht München ein. Letztlich brachte ihr dies nichts. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Geldbuße von 150 Euro.

Kein „permanentes Filmen ohne Anlass“!


Die Begründung spart nicht mit deutlichen Worten. Es heißt dort unter anderem:

  • Das Interesse der gefilmten Personen überwiegt. Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird unzulässig beeinträchtigt.
  • Das Interesse an der Aufdeckung einer potenziellen Straftat muss deshalb zurückstehen.
  • Das „permanente anlasslose Filmen“ des Straßenraums vor und hinter dem geparkten Fahrzeug stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
  • „Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten.“
  • „Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig.“


Ein Urteil mit Folgen 


Diese Überlegungen des Gerichts gelten auch für das Filmen während der Fahrt. Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um ein Privat- oder um ein Unternehmensfahrzeug handelt. Angesichts der Diebstahlrisiken bei Lieferfahrzeugen gibt es zu dem Urteil auch kritische Stimmen. Sie helfen im Ernstfall allerdings zunächst einmal nichts.

Mittwoch, 3. Januar 2018

Cloud oder nicht - Was gehört alles zum Cloud Computing?

Cloud Computing ist für Sie kein Thema? Irrtum! Mit großer Wahrscheinlichkeit sind Sie bereits seit Jahren Cloud-Nutzer, auch wenn Sie sich dessen nicht bewusst sind. Hier finden Sie Beispiele für eine unbewusste Cloud-Nutzung.


Was ist Cloud Computing überhaupt?


Die Cloud ist in aller Munde, kaum ein Bericht über moderne IT oder IT-Security erwähnt nicht Cloud Computing. Trotzdem ist vielen nicht bewusst, was genau unter Cloud Computing zu verstehen ist, und damit, was alles zur Cloud gehört. Dadurch denken viele Unternehmen und Privatanwender oft auch gar nicht an die Datenschutzvorgaben, die bei der Cloud-Nutzung zu beachten sind.

Cloud-oder nicht - Was gehört alles zum Cloud Computing?

Vielleicht haben auch Sie bei der Lektüre unseres gestrigen Beitrags "EU-DSGVO - Was ändert sich für Cloud-Nutzer?" gedacht, „Cloud Computing betrifft mich nicht, blättere ich also weiter.“ Nun lesen Sie heute schon wieder von der Cloud - und dies aus gutem Grund! Sehr wahrscheinlich sind Sie Cloud-Nutzer, auch wenn Sie Cloud Computing gar nicht aktiv ausgewählt haben.


Dienstag, 2. Januar 2018

EU-DSGVO - Was ändert sich für Cloud-Nutzer?

Wer in Zukunft Cloud-Dienste verwenden will, muss die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: EU-DSGVO) beachten. Doch was ändert sich im Vergleich zu heute?


Aus Auftragsdatenverarbeitung wird Auftragsverarbeitung


Cloud Computing, also die Nutzung von IT-Ressourcen wie Rechenleistung, Applika-tionen und Speicherkapazität über das Internet, wird immer beliebter. Zwei von drei Unternehmen haben in Deutschland im Jahr 2016 Cloud Computing eingesetzt, so der Digitalverband Bitkom. Wenn in Kürze die Zahlen für 2017 vorliegen, wird zweifel-los eine weitere Steigerung festzustellen sein.

EU-DSGVO - Was ändert sich für Cloud-Nutzer?

Aus Sicht des Datenschutzes handelt es sich bei Cloud Computing in der Regel um eine Auftragsdatenverarbeitung. Diesen Begriff findet man in der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO/GDPR), die ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist, nicht mehr. Dort spricht man nur noch von Auftragsverarbeitung. Ist dies die einzige Änderung im Datenschutz, die Cloud-Nutzer kennen sollten? Nein, das ist sie nicht.


Donnerstag, 16. November 2017

Nur noch 72 Stunden - EU-DSGVO bringt neue Spielregeln für den Umgang mit Datenpannen

Eine Verletzung des Datenschutzes "beichten" zu müssen, ist immer unangenehm. Jeder weiß, dass es Folgen haben kann, im schlimmsten Fall auch arbeitsrechtliche. Deshalb schweigen manche lieber. Doch Vorsicht! Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dann kann das Verschweigen einer Datenpanne alles noch viel schlimmer machen.


Update: Lesen Sie hierzu auch unseren neuen Blogbeitrag "Nur noch 72 Stunden - Meldung von Datenpannen nach EU-DSGVO (2)" vom 01.03.2019.

Das verschwundene Laptop


Datenpannen nach EU-DSGVO - Was tun, wenn das Laptop weg ist?
Datenpannen nach EU-DSGVO - Was tun, wenn das Laptop weg ist?


Ein Laptop mit Kundendaten ist weg. Wahrscheinlich blieb er vor ein paar Tagen schlicht im Zug liegen. Das Gerät ist schon fünf Jahre alt und wurde nur noch ausnahmsweise benutzt. Also vermisst es niemand wirklich.


Dienstag, 19. September 2017

Wenn der Lautsprecher zuhört

Ein modernes Webradio in der Teeküche sorgt nicht nur für schöne Musik und aktuelle Wetterdaten, es kann auch zu einem echten Datenrisiko werden. Denn in immer mehr Geräten stecken Assistenten wie Alexa, die dauerhaft lauschen. 


Schlaue Radios mit Nebenwirkung


Gute Musik hebt die Stimmung, aktuelle Wetterinformationen helfen bei der Planung von Dienstreisen und Events. Da macht ein Webradio im Büro oder in der Teeküche schon Sinn. Dank Online-Verbindung bieten die Internetradios zahlreiche Radiosender, ob national oder international.

Datenrisiko - Lauscht Alexa heimlich?
Datenrisiko - Lauscht Alexa heimlich?

Doch die neuen Webradios können mehr: ...

Montag, 18. September 2017

Optimierung des Fahrverhaltens – oder Kündigung!

Ein Arbeitgeber möchte das Fahrverhalten seiner Berufskraftfahrer optimieren. Deshalb installiert er in den Fahrzeugen ein System namens RIBAS. Ein altgedienter Fahrer hält das alles für Unfug und aktiviert das System nicht. Sage und schreibe drei Mal mahnt ihn der Arbeitgeber ab. Auch das hilft nicht. Da kündigt ihm der Arbeitgeber. Wird die Kündigung vor den Gerichten Bestand haben?

Es geht um Geld und um Fahrkomfort


Ein Nahverkehrsunternehmen will den Fahrkomfort für die Fahrgäste verbessern und außerdem Sprit sparen. Deshalb lässt es in seinen Bussen ein System mit Namen RIBAS installieren. Es ist inzwischen in ganz Deutschland weit verbreitet.

yourIT Datenschutz - Die Überwachung des Fahrverhaltens von Arbeitnehmern kann zulässig sein
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