Förderprogramm Coaching REACT EU - yourIT ist akkreditiertes Beratungsunternehmen

Das Förderprogramm „Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/-innen“ des europäischen Sozialfonds (ESF) soll diese dabei unterstützen, ihr Geschäftsmodell neu auszurichten, weiterzuentwickeln oder anzupassen und dabei gleichzeitig Digitalisierungs- und Klimaschutzanforderungen zu integrieren. Es wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Reaktion auf die Covid-19 Pandemie (REACT EU).

Förderprogramm Coaching REACT EU - yourIT ist akkreditiertes Beratungsunternehmen
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Was genau wird gefördert?

Zweck des Förderprogramms sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung. Gefördert werden entsprechende Coachings einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Coaching-Inhalte können etwa die systematische Entwicklung von Produkt- und Prozessinnovationen, die Erschließung neuer Märkte sowie die Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsmodelle auf Basis digitaler Technologien (etwa Cloud-Plattformen, Internet of Things, künstliche Intelligenz oder Big Data) sein. Die Coaches bereiten zusammen mit den verantwortlichen Personen im Betrieb unternehmerische Entscheidungen vor, entwickeln Verbesserungsvorschläge und erstellen einen Beratungsbericht sowie gegebenenfalls weitere mit dem Coaching zusammenhängende Unterlagen. Das Ziel sind tragfähige, betriebsindividuelle Lösungen. Der maximale Zuschuss je Coaching liegt bei 12.000 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für das Förderprogramm Coaching sind kleine Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit bis zu 50 Beschäftigten und entweder einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Bei der Beschäftigtenzahl und den finanziellen Schwellenwerten sind alle Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen zu berücksichtigen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig. Das Coaching darf grundsätzlich erst nach Vorliegen einer schriftlichen Förderzusage durch die L-Bank starten. Maßnahmenbeginn des Coachings ist der erste Coachingtag im Durchführungszeitraum laut Bewilligungsbescheid. Die Anträge sind bei der L-Bank einzureichen. Sie entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses.

Mehr Infos dazu, wie Sie das Förderprogramm Coaching REACT EU in Ihrem Unternehmen sinnvoll nutzen können erhalten Sie gerne in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.