Dienstag, 23. September 2025

Online-Tracking: Was Besucher von Webseiten wissen sollten

Online-Tracking: Was Besucher von Webseiten wissen sollten

Viele Webseiten binden Kartendienste wie Google Maps oder Videos von YouTube ein. Was nützlich und informativ erscheint, kann zu einem ungewollten Nachverfolgen Ihrer Online-Aktivitäten führen.

Online-Tracking: Was Besucher von Webseiten wissen sollten


Wo ist die Filiale eigentlich? Und wo kann ich parken?

Stellen Sie sich vor, Sie werden gebeten, eine Lieferung für Ihre Abteilung abzuholen. Das Fachgeschäft, bei dem bestellt wurde, ist Ihnen nicht bekannt. Da sind Sie froh, dass auf der Website des Geschäfts ein Kartenausschnitt zu sehen ist, der auch die nahe gelegenen Parkplätze zeigt. Vielleicht ist das Paket schwer zu tragen.
Vielleicht sind Sie aber auch bei dem Besuch der Website „getrackt“ worden, ohne dass Sie es wussten und dem zugestimmt haben. Wenn Sie jetzt denken, den Cookie-Banner der Website hätten Sie gesehen und alle unnötigen Cookies abgelehnt, dann fühlen Sie sich womöglich nur auf der „sicheren Seite“.

Wissen Sie, wie Sie auf Websites „getrackt“ werden können?

Die Lösungen finden Sie am Ende des Beitrags.
Frage 1: Online-Tracking erfolgt nur mit den Cookies, die der Betreiber der Website auf Ihrem Endgerät speichern will. Stimmt das?
1. Nein, auch Dienste, die in die Website eingebunden wurden, könnten Online-Tracking ermöglichen.
2. Ja, deshalb ist es so wichtig, den Cookie-Banner der Website zu prüfen.
Frage 2: Wenn ich im Cookie-Banner alle Cookies ablehne, sind auch die Tracking-Versuche durch Drittdienste auf den Websites gestoppt. Stimmt das?
1. Ja, denn man wählt ja aus, dass man alle Cookies ablehnt.
2. Nein, denn einige Websites kontrollieren das Tracking durch die Drittdienste wie Google Maps oder YouTube gar nicht. Werden Cookies abgelehnt, bedeutet das leider nicht automatisch, dass sich diese Entscheidung auch wie gewünscht auf die Drittdienste auswirkt.

Kartendienste sind wie „Webseiten innerhalb der Webseiten“

Wenn zum Beispiel soziale Netzwerke, Videoplattformen oder eben Kartendienste („Drittdienste“) in Webseiten eingebunden werden, bietet die eigentliche Webseite den Drittdiensten ein „Fenster“ an, in dem zum Beispiel der Kartendienst Google Maps aktiv werden kann. Wird dann die Karte genutzt, verwendet man nicht nur die Website (zum Beispiel des Fachgeschäfts), sondern auch die eingebundene Webseite des Kartendienstes. Von dort können eigene Cookies und eigene Tracking-Versuche kommen, die auch separat kontrolliert werden müssen.
Bevor die Kartendienste, Inhalte aus sozialen Netzwerken oder eingebundenen Videos in der jeweiligen Website aktiviert und damit anzeigt werden, müssen die Besucher für das dann folgende Online-Tracking um eine informierte Einwilligung gebeten werden.

Datenschutzaufsicht berichtet von Mängeln

In der Praxis wird dies mitunter aber versäumt. So berichtete der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), dass auf manchen Websites Tracking durch Drittdienste ohne Einwilligung der Nutzer durchgeführt wird. Deshalb hatte der HmbBfDI eine große automatisierte Prüfaktion gestartet. Die meisten der insgesamt 1000 Websites, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, erfüllten die Datenschutzvorgaben. Bei 185 Hamburger Websites wurden aber auch Mängel festgestellt. Webdienste wurden dort unmittelbar bei Aufruf der Seite aktiviert, mit der Folge, dass Nutzende getrackt werden, ohne die dafür gesetzlich geforderte Einwilligung erteilt zu haben.
Oft ist es Betreibern von Websites weder bewusst, welche Drittdienste in ihren Angeboten eingebunden sind, noch welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bei deren Einsatz erfüllt werden müssen, so die Datenschutzaufsicht. Als Beispiele für Drittdienste nennt die Aufsichtsbehörde unter anderem Google Maps, Facebook und YouTube.
Als Besucher von Websites sollten Sie sich deshalb bewusst sein: Wird der scheinbar hilfreiche Kartendienst auf der Website angezeigt, ohne Sie um eine Einwilligung zu bitten, könnte es sein, dass Sie in Ihren Online-Aktivitäten nachverfolgt werden, auch wenn Sie der Website selbst per Cookie-Banner mitgeteilt haben, dass Sie das nicht wollen.

Und hier die Lösungen für die Quizfragen:

Lösung Frage 1: Die Antwort 1. ist richtig. Es ist zwar wichtig, den Cookie-Banner einer Website zu prüfen und dort die gewünschte Einstellung vorzunehmen. Aber Prüfungen von Datenschutzaufsichtsbehörden haben ergeben, dass Webseiten mitunter Dienste von Dritten einbinden, die selbst ein Online-Tracking vornehmen könnten. Leider fehlen dazu oftmals die Angaben in den Datenschutzerklärungen der betreffenden Websites.
Lösung Frage 2: Die Antwort 2. ist hier richtig. Werden zum Beispiel Kartendienste oder Videoplattformen in Webseiten eingebunden, können diese agieren wie Webseiten innerhalb von Webseiten. Es sind deshalb eigene Einstellung zu Cookies und anderen Tracking-Technologien notwendig. Leider fehlen manchmal aber die „Cookie-Banner“ für diese Drittdienste. Der Cookie-Banner der Haupt-Website reicht also nicht.
Benötigen Sie dennoch Hilfe? Kein Problem!

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