Viele Unternehmen erhöhen ihre Sicherheitsmaßnahmen erst nach einem erfolgreichen Cyberangriff. Doch Cyberattacken sind keine Warnschüsse, die zeigen sollen, dass es ernst werden kann.
Bild: Cyberattack/ Cyberangriff
Aber man muss aus dem Schaden lernen, denn die nächste Attacke kommt bestimmt.
Internetkriminelle sind Wiederholungstäter
Durch die Digitalisierung wird vieles leichter, Aufwände
können reduziert werden. Was für Unternehmen und Verwaltungen gilt, stimmt
leider auch für die Cyberkriminellen. Anstatt in eine gut gesicherte Bank
einzubrechen, versuchen sie, an das Geld direkt bei den digitalen Kontakten
zwischen Bankkundinnen und -kunden mit der Bank zu gelangen. Das ist mit
weitaus weniger Aufwand verbunden. Damit ist es auch möglich, viel mehr
Angriffsversuche zu starten, denn die laufen inzwischen nahezu automatisiert
ab.
Selbst gezielte Online-Attacken machen nicht mehr so viel
Aufwand. Insbesondere die Möglichkeiten von KI (Künstliche Intelligenz) machen
es einfach, die Opfer besser auszuspionieren und die Attacken sehr genau zu
personalisieren.
Deshalb machen Internetkriminelle auch nicht nur einige
wenige Angriffe auf Unternehmen und Behörden, sondern sie attackieren ihre
Ziele fortlaufend und auf lange Dauer. Die Bedrohungen sind fortgeschritten und
persistent, man spricht von Advanced Persistent Threats (APTs).
Datenschutzaufsicht
macht Nachprüfungen
Aus gutem Grund hat zum Beispiel das Bayerische Landesamt für
Datenschutzaufsicht eine sogenannte „Ransomware FollowUp Prüfung“ gestartet,
bei der insbesondere solche Unternehmen geprüft werden, die bereits einmal
Opfer einer solchen Attacke mit Erpresser-Schadsoftware geworden sind.
So schreibt die Aufsichtsbehörde, dass man davon ausgeht,
dass Unternehmen, die in den letzten Jahren einen Ransomware-Vorfall gemeldet
haben, im Rahmen der Aufarbeitung des Vorfalls ihrerseits die
Sicherheitsmaßnahmen ausgeweitet oder zumindest angemessen angepasst haben. Im
Rahmen der Ransomware-Nachprüfung möchte die Aufsichtsbehörde nun den aktuellen
Sicherheitsstand diesbezüglich abfragen.
Unter anderem fragt die Datenschutzaufsicht nach dem
Patchmanagement, das sicherstellen soll, das Sicherheitslücken erkannt und
geschlossen werden, nach den System-Berechtigungen, die genau geregelt und
sinnvoll begrenzt werden sollen, nach IT- und Sicherheitssystemen, die so
eingestellt sein sollen, dass mögliche Angriffe besser und schneller erkannt
werden, um einige Beispiel zu nennen.
Viele der Punkte, die die Datenschutzaufsicht nochmals
kontrollieren will, betreffen die IT- und die IT-Sicherheitsabteilung, aber
auch jede Nutzerin und jeder Nutzer ist gefragt.
Die meisten Angriffe
erfolgen über uns Menschen
Damit die IT-Sicherheit nach einer Cyberattacke besser wird
und der nächste Angriff möglichst keinen Erfolg mehr hat, müssen alle
Beschäftigten aus dem Vorfall lernen. Allein eine verbesserte technische
Sicherheit reicht nicht, denn die Angriffe starten sehr oft mit einer E-Mail oder
anderen Nachricht, mit der wir Menschen getäuscht werden sollen. Ein
angeklickter Link, eine heruntergeladene Datei, eine scheinbar harmlose
Aktivität am PC oder Smartphone kann bereits der Beginn der nächsten
erfolgreichen Attacke sein.
Das ganze Unternehmen muss aus einem Vorfall lernen, nicht
nur die IT oder IT-Sicherheit. Es muss klar sein, was bei dem letzten Vorfall
ausgenutzt wurde, wie man sich hätte besser verhalten können. Fehler passieren,
aber wir müssen aus ihnen lernen. Angriffe passieren ebenso, und wir müssen aus
ihnen lernen. Wir müssen in jedem Fall wissen, wie wir richtig reagieren, wenn
es zu einem Sicherheitsvorfall gekommen ist. Dazu gehört es, den Vorfall
richtig zu melden und nicht etwa etwas zu verheimlichen, was falsch gelaufen ist.
Sonst lernen nur die Angreifenden dazu!
Fördermittel-Check
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