Die App „Clubhouse“ ist in aller Munde und hat einen erheblichen Nutzeransturm zu verzeichnen. Leider sind beliebte Apps nicht automatisch datenschutzfreundlich. Schauen Sie deshalb genau hin, wenn Sie einem Trend bei Apps und Online-Diensten folgen.
Was beliebte Apps mit den Daten machen |
Digitale Kommunikation in Pandemie-Zeiten
Während der Corona-Pandemie sind drei Viertel der Internetnutzer in Deutschland vermehrt in sozialen Medien aktiv: Insgesamt geben 75 % an, solche Plattformen seit Ausbruch des Coronavirus in Deutschland intensiver zu nutzen, so eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom.
„Viele Menschen haben gerade gegenwärtig ein überwältigendes Interesse an einer neuen diskursiven Plattform, die spannende Kommunikation und den ungezwungenen Austausch mit anderen verspricht“, so Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Die App wirft jedoch viele Fragen zur Wahrung der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und von dritten Personen auf“, warnt der Datenschutzbeauftragte.
Berechtigungen von Apps genau hinterfragen
Datenschützer kritisieren bei Clubhouse etwas, was bei anderen Apps und sozialen Netzwerken früher bereits negativ aufgefallen ist. So werden die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen Nutzerinnen und Nutzern, die andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert. Dadurch geraten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, ohne dass diese überhaupt mit der App in Kontakt kommen, in fremde Hände, wo sie dann zu Zwecken der Werbung oder für Kontaktanfragen verwendet werden könnten.
Besser auf den Datenschutz bei Apps achten
Johannes Caspar kommentierte: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten.“