Hier mal wieder ein typischer Fall aus unserer Datenschutz-Praxis: Datenschutz im "Offboarding-Prozess". Ein Mitarbeiter scheidet also aus dem Unternehmen aus. Kann der Arbeitgeber den E-Mail-Account dieses Mitarbeiters einfach schließen? Können die E-Mails an einen Kollegen weitergeleitet werden? Wie ist mit E-Mails umzugehen, die ausdrücklich an ihn gerichtet sind? Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet in seinem Tätigkeitsbericht für 2015/2016 einige Orientierungshilfen für diese Fragen.
Existieren schon Regelungen zum Offboarding?
Eingehende E-Mails für ausgeschiedene Mitarbeiter - ein Datenschutz-Problem |
Und wenn nicht?
Schließung des Mail-Accounts
Knackpunkt: Private Nutzung erlaubt oder nicht?
Falls private Nutzung verboten ist ...
Relativ freie Hand hat der Arbeitgeber, wenn er die private E-Mail-Nutzung verboten hat. In diesem Fall kann er einfach festlegen, dass eine Weiterleitung erfolgt. Denn private Mails können dann ja eigentlich schon aus Prinzip keine eingehen.
Im Einzelfall kann dies aber trotzdem vorkommen. Denn immer wieder gibt es Absender, die nicht wissen, dass die private Nutzung verboten ist, oder denen das egal ist.
Umgang mit einzelnen privaten Mails
Falls private Nutzung erlaubt ist ...
Einwilligung nötig
Das Ergebnis: Der Account wäre letztlich insgesamt blockiert. Für viele Unternehmen ist das nicht akzeptabel.
Übliche Bedingungen für private Nutzung
In der Praxis ist deshalb üblich, dass der Arbeitgeber private Mails nur unter Bedingungen erlaubt:Bedingung 1: Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Mails, die nach seinem Ausscheiden eingehen, an einen anderen Mitarbeiter weitergeleitet werden.
Bedingung 2: Er ist außerdem damit einverstanden, dass dieser andere Mitarbeiter den Betreff und den Absender aller eingehenden Mails prüft. Hat eine Mail danach erkennbar privaten Charakter, öffnet er sie nicht. Je nach Vereinbarung löscht er sie oder leitet sie an den ausgeschiedenen Mitarbeiter weiter.
Eigenes Smartphone als Lösung?
Viele Mitarbeiter haben ohnehin ständig ihr privates Smartphone dabei. Private Mails schreiben sie von dort aus. Mit den Inhalten solcher Mails hat der Arbeitgeber nichts zu tun. Datenschutzprobleme gibt es keine.
Folgeprobleme anderer Art
Außerdem: Probleme kann auch der umgekehrte Fall bereiten. Ein Arbeitnehmer benutzt sein privates Smartphone, um dienstliche Mails zu verschicken. Auch das ist nicht einfach so erlaubt.
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