„Verzeichnis“ – das hört sich nach Bürokratie und Arbeit an. Und was bitte bedeutet der seltsame Begriff „Verarbeitungstätigkeiten“? In jedem Fall sollten Sie wissen: Unternehmen droht Ärger, wenn sie kein solches Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) haben. Also helfen Sie mit, es zu erstellen, wenn man Sie darum bittet.
Neue Regeln seit 25. Mai 2018
Unternehmen müssen seit 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beachten. Sie ist ein EU-Gesetz. Das hat sich herumgesprochen. Weniger bekannt ist den meisten, dass die EU-DSGVO neue Formalien mit sich bringt. Kernstück ist dabei das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ - kurz VvV.
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