Ging es Ihnen auch so? Um den Umstellungstermin auf die EU-DSGVO am 25.05.2018 wurden wir alle zugemüllt mit angeblich zwingend erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen. „Wenn man Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten will, braucht man jetzt immer erst einmal eine Einwilligung!“ So ist seither oft zu hören. Aber stimmt das wirklich?
Wunderliche Erlebnisse
Erlebnisse dieser Art waren in den letzten Monaten alltäglich:
• Ein Mann geht zum selben Arzt wie immer. Jetzt soll er plötzlich eine „Einverständniserklärung in die Datenverarbeitung“ unterschreiben. Sonst könne man ihn leider nicht mehr behandeln, erklärt ihm die Arzthelferin.
• Eine Frau will wie gewohnt im Herbst in der Autowerkstatt die Reifen wechseln und bis zum nächsten Frühjahr lagern lassen. Auf einmal soll das nur noch möglich sein, wenn sie eine „Einwilligung in die Datenverarbeitung“ unterschreibt.
![]() |
Datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO - Wie geht das? |
Beides ergibt keinen Sinn. Weshalb?