Versionierung und die (Un)ordnung der Welt oder: Wann sind die Regelung eines Dokuments anwendbar?
Die wichtigste Teildisziplin des Variantenmanagement von Regelungsdokumenten: Versionierung
Versionierung von Dokumneten
Im letzten Blogbeitrag haben wir uns mit unterschiedlichen Arten von Dokumenten beschäftigt und dargelegt, wie diese in einer hierarchischen Struktur ineinandergreifen. Ziel war es, die einzelne Regelungsbereiche und Regelungstiefen zu bestimmen und voneinander abzugrenzen.
Ziel der Versionierung ist es nicht,
- dem Anwender eines Dokuments zusagen, ob das Dokument allein gültig ist für Regelungsbereich
- ob es weitere Regelungen zu einem Geltungsbereich gibt oder wo in der der Hierarchie das Dokument steht
- ob er überhaupt betroffen ist von den Regelungen in einem Dokument.
Alle diese Fragen
werden an andere Stelle geklärt. Gleichzeitig verfolgt die Versionierung
ähnliche Ziele wie die Dokumentenhierarchie: Beide Werkzeuge wollen die Komplexität
von Regelung über die gesamte Organisation reduzieren, in dem die schon vorhandenen
Komplexität reduziert wird, die nach der Reduzierung noch übrige und notwendige
Komplexität leichter steuerbar ist und Strukturen umgesetzt werden, die
Komplexität vorbeugend verhindern. Die Versionierung will die Komplexität
reduzieren in dem sie
·
die
Anzahl der überhaupt möglichen Varianten eines Dokuments begrenzt und
·
Kriterien
zur "Bestimmung zeitlichen der Anwendbarkeit" einer Dokumentenvariante
festlegt.
In seiner
idealtypischen Ausprägung ermöglicht die Versionierung dem potenziellen Anwender
eines Dokuments eine Aussage zu treffen, welche Variante eines Dokuments zu einem
Zeitpunkt
·
gültig
ist,
gültig
war oder
gültig
sein wird
OHNE andere
Varianten eines Dokument zu kennen. Damit braucht eine idealtypische
Versionierung zur zwei Informationen zu einem Dokument bereitstellen:
·
Gültigkeitsbeginn
und
·
Gültigkeitsende.
Diesen Idealtypus
wird nur sehr selten im Unternehmen gegeben sein. Gerade wenn die Versionierung
im Vorhinein für die Zukunft Aussagen treffen soll, scheitert das gern an der Unvorhersehbarkeit
der Zukunft. Immer wenn die Gültigkeit einer Dokumentenvariante nicht
abschließend für eine Zeitraum bestimmt ist, kann die Gültigkeit eines
Dokuments nur im Vergleich mit anderen Varianten des Dokuments bestimmt werden.
Das ist häufig dann der Fall, wenn die Gültigkeitsdauer für die Zukunft in
Abhängigkeit möglicher Veränderungen in der Zukunft bestimmt wird.
Immer dann, wenn
ein Dokument unbestimmt in die Zukunft gilt und es abgelöst wird, sobald eine
neue Version implementiert wurde, muss ein System der Versionierung umgesetzt werden,
dass dem Anwender die Einsicht in die Abfolge der Dokumentgültigkeit ermöglicht,
um zu wissen, ob die ihm vorliegende Variante die aktuell gültige ist.
Hier kann mit bekannten
Versionsnummern gearbeitet werden oder auch mit Hinweisen im Dokument, die darlegen,
welche Vorgängerversionen ersetzt werden. Daraus folgt auch, dass dann eine
Versionierung ohne eine vollständige Dokumentation aller vorhergültigen
Varianten eines Dokuments nicht mehr möglich ist - auch für den Anwender der Regelungen.
Dieser hat - wir erinnern uns - ja nur eine Frage hat: Sind Reglungen, die in
dem mir vorliegend Dokument gemacht werden, gültig in einem gewissen Zeitraum?
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