Wer in einem Unternehmen arbeitet, das Daten in die USA übermittelt, muss ihn kennen. Aber auch jeder Normalbürger sollte zumindest einmal davon gehört haben. Die Rede ist vom Privacy Shield, auf Deutsch etwa „Schutzschild für das Persönlichkeitsrecht“. Er kann seit dem 1. August 2016 genutzt werden. Viele Unternehmen hatten dringend darauf gewartet. Lesen Sie hier, weshalb...
Eine Herausforderung: Datenübermittlungen in die USA
Bekanntlich gehören die USA nicht zur EU. Deshalb erlauben die EU-Regelungen zum Datenschutz den Transfer von Daten in die USA nur dann, wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. Was als angemessen anzusehen ist, bestimmt sich dabei natürlich nach den Vorstellungen der EU.
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Datenschutz in den USA: durchaus, aber ...
Nur zu schnell kann es einem sonst passieren, dass diese Kollegen etwa auf Regelungen hinweisen, die die Daten von Kindern ganz besonders schützen. Die Abkürzung hierfür heißt COPPA (Children's Online Privacy Protection Rule) und ist auch den meisten Durchschnitts-Amerikanern bekannt.
Die US-Regelungen setzen die Schwerpunkte aber ganz anders als die Vorschriften der EU. Manche Aspekte des Datenschutzes, die in Europa ganz hoch gehalten werden, gelten in den USA kaum etwas.
Langer Rede kurzer Sinn: Ein Datenschutzniveau, das nach den Vorstellungen der EU generell als angemessen anzusehen wäre, existiert in den USA nicht.
Individuelle Einwilligungen: nur theoretisch denkbar
Der besondere Ansatz von Privacy Shield:
- Ein US-Unternehmen, das personenbezogene Daten aus der EU erhalten soll, verpflichtet sich dazu, umfangreiche Spielregeln für den Datenschutz einzuhalten. Sie sind unter dem Begriff „Privacy Shield“ zusammengefasst.
- Diese Verpflichtung erfolgt gegenüber den zuständigen US-Behörden. Das ist meist die Federal Trade Commission (FTC), eine Verbraucherschutzbehörde.
- Der Inhalt der Spielregeln ist zwischen dem US-Handelsministerium (Depart-ment of Commerce) und der Europäischen Kommission abgestimmt.
- Ist ein US-Unternehmen eine solche Verpflichtung eingegangen, gilt das Datenschutzniveau in diesem Unternehmen auch seitens der EU als angemessen.
- Die positive Folge für die europäischen Geschäftspartner solcher US-Unternehmen: Sie dürfen personenbezogene Daten an dieses Unternehmen unter denselben Voraussetzungen übermitteln, unter denen dies auch innerhalb der Europäischen Union zulässig wäre.
Keine Einwilligung der Betroffenen nötig
Erinnern Sie sich noch an Safe Harbor?
Manchem wird dieses Vorgehen irgendwie bekannt vorkommen. Völlig zu Recht! Ziemlich ähnlich lief dies auch schon bei den Safe-Harbor-Regelungen ab. Sie hatten sich über zehn Jahre lang beim Transfer von Daten aus der EU in die USA bewährt, jedenfalls aus der Sicht der meisten Unternehmen.
Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof diese Regelungen im Oktober 2015 aus verschiedenen Gründen gekippt. Das geschah gewissermaßen über Nacht, also ohne jede Übergangsfrist. Deshalb waren neue Regelungen, wie sie der Privacy Shield nun vorsieht, dringend erforderlich.
Etwas vereinfacht lässt sich sagen: Der Inhalt des Privacy Shield ist neu und wesentlich ausgefeilter, als es die Regelungen von Safe Harbor waren. Der Verfahrensablauf ist aber ziemlich ähnlich.
Gegen die Spielregeln verstoßen? Lieber nicht!
Als Experten im Bereich Datenschutz & Informationssicherheit unterstützen wir Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer Dienstleister.
Wie das mit dem Privacy Shield am Beispiel Google Analytics aussieht, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.