Dienstag, 24. Mai 2011

Interner betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bietet Ihnen die Wahlmöglichkeiten, einen Datenschutzbeauftragten entweder intern oder extern zu bestellen.

Der interne betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) fungiert dabei als Organ der Selbstkontrolle. Meist scheitert seine Bestellung an den gesetzlichen Anforderungen:
  1. Fachkunde (technisch und organisatorisch) und Zuverlässigkeit;
  2. Es dürfen keine Interessenskonflikte / -kollisionen entstehen. Dies ist regelmäßig anzunehmen z.B. bei Geschäftsführern, Inhabern, EDV-Leitern, ...;
  3. Der Mitarbeiter ist zeitweise von seiner Hauptaufgabe freizustellen. Es besteht eine Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung.
  4. Sonderkündigungsschutz (ähnlich Betriebsrat)
Bitte bedenken Sie auch vor der Bestellung eines internen DSB:
  • Der bDSB ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt.
  • Er ist in seiner Tätigkeit als bDSB weisungsfrei.
  • Sie müssen Räume, Material, Geräte, Hilfspersonalm usw. stellen.
  • Sie brauchen einen Ersatz-bDSB bei Krankheit, Elternzeit, ...
Wenn Sie einen Mitarbeiter haben, den Sie zum bDSB aus- und weiterbilden möchten, können wir gerne die Ausbildung / Zertifizierungsschulung / Weiterbildung übernehmen. Fragen Sie unsere Praxis-Trainings an! Mit einem optionalen Beratervertrag unterstützen wir Ihren bDSB bei seinen Aufgaben.

yourIT bietet Ihnen alternativ einen externen Datenschutzbeauftragten als Dienstleistung an.In Zusammenarbeit mit einem oder mehreren internen Datenschutzkoordinatoren sorgen wir für einen geordneten Ablauf. Sie profitieren von unserer langjährigen Projekterfahrung im Bereich Datenschutz & IT-Sicherheit und kommen letztendlich um einiges günstiger als bei der Bestellung eines bDSB (mehr Informationen).