Geldbußen gegen Mitarbeiter von Unternehmen sieht die EU-DSGVO nicht vor. So liest man in der letzten Zeit häufig. Doch stimmt das überhaupt? Die ehrliche Antwort auf diese Frage lautet: Meist schon, aber keineswegs immer!
Datenschutz-Verstoß eines Mitarbeiters
Ein Mitarbeiter übermittelt Daten, obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) das nicht zulässt. Der Grund: Er kennt sich mit den Vorschriften nicht richtig aus und hat sie falsch interpretiert. Eigentlich hätte ihm dies nicht passieren dürfen, denn er hat eine betriebsinterne Datenschutz-Schulung besucht. Aber wie es so geht: Gerade als diese Frage behandelt wurde, war er gedanklich woanders.
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Datenschutz-Verstöße: Geldbußen gegen Mitarbeiter? |
Das ist ein typischer Fall von Fahrlässigkeit. Dass er bloß fahrlässig gehandelt hat, würde dem Mitarbeiter für sich allein allerdings nichts helfen. Denn die Regelung zur Verhängung von Geldbußen in Art. 83 EU-DSGVO kennt auch Geldbußen für fahrlässiges Handeln.