Freitag, 28. September 2018

Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten - Was bringen diese überhaupt (noch)?

Die Anonymisierung von Daten erscheint vielen Unternehmen wie eine Entwertung. Doch Anonymisierung hat auch Vorteile: Anonyme Daten unterliegen nicht dem Datenschutz. Sollten Unternehmen also zur Anonymisierung greifen? Und wann sind Daten wirklich anonymisiert?


Die EU-DSGVO gilt nicht für anonyme Informationen


Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) greift immer dann, wenn sich Daten auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Entsprechend besagt die EU-DSGVO: Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für anonyme Informationen, also für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder für personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass sich die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizieren lässt.

Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten
Die EU-DSGVO fordert anonymisierte Daten

Offensichtlich sind anonyme Daten ein Königsweg, um die hohen Anforderungen aus der EU-DSGVO zu erfüllen. Denn Unternehmen ...

Freitag, 14. September 2018

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz – auch für Ungläubige!

Kirchlicher Datenschutz nach EU-DSGVO scheint auf den ersten Blick ein Thema nur für besonders fromme Menschen zu sein. Ein „gewöhnliches Kirchenmitglied“ hat damit doch nichts zu tun, und jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, schon gar nicht? Urteilen Sie nicht voreilig! Denn auch Ungläubige können beispielsweise in ein kirchlich geführtes Krankenhaus kommen. Und schon haben sie mit dem kirchlichen Datenschutz zu tun.


Freiheit von Glauben und Religion

EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige
EU-DSGVO und Kirchlicher Datenschutz - auch für Ungläubige

Mit Religion und Kirchen haben Sie nichts am Hut? Das ist Ihr gutes Recht. Denn in Deutschland herrscht Freiheit des Glaubens und der Religion. Dazu gehört auch die Freiheit, sich damit nicht zu befassen oder beispielsweise die großen Kirchen ausdrücklich abzulehnen.