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Donnerstag, 23. Januar 2020

Achtung Abzocke - Welle von Fake-E-Mails des Transparenzregister e.V. überflutet Deutschland

Bei vielen Deutschen Unternehmen ist in den vergangenen Tagen eine E-Mail eines angeblichen Transparenzregister e.V. eingegangen.
Absender: i n f o @ t r a n s p a r e n z r e g i s t e r d e u t s c h l a n d . d eBetreff: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“Bitte informieren Sie die gefährdeten Stellen in Ihrem Unternehmen. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Dieser Fake-Verein aus Plauen hat nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun hat. 


Letzteres hatte der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet.

Einstufung der E-Mails als "Betrugsversuch"


Die angeschriebenen Unternehmen werden in der Fake-E-Mail aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim “Transparenzregister” zu registrieren. Der dafür angegebene Fake-Link w w w . T r a n s p a r e n z r e g i s t e r D e u t s c h l a n d . d e leitet aber nicht zum echten Transparenzregister weiter sondern zur Seite des Fake-Vereins.

yourIT Datenschutz-Team warnt vor Betrugsversuch durch Fake-Transparenzregister e.V.
yourIT Datenschutz-Team warnt vor Betrugsversuch durch Fake-Transparenzregister e.V.

Bei den Fake-E-Mails handelt es sich...



... also nicht um eine amtliche Aufforderung der für die Meldung zuständigen "Registerführenden Stelle des Transparenzregisters als Beliehener des Bundesministeriums der Finanzen:
Bundesanzeiger Verlag GmbH". Sie stellen vielmehr ein Angebot des Fake-Vereins für eine kostenpflichtige „Hilfestellung“, welche zu Kosten von 49 Euro führt.

In einer offiziellen Stellungnahme bewertet z.B. die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) das E-Mail-Anschreiben als "Betrugsversuch" eines privaten Vereins, der mit der Meldepflicht versucht, Mitglieder bzw. Geld zu erlangen.

Bitte reagieren Sie nicht auf diese E-Mails und beantworten Sie diese nicht. Bitte folgen Sie nicht dem darin angegebenen Fake-Link. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld an diesen Fake-Verein.

Wir hatten übrigens in unserem Blog bereits über weitere Abzock-Versuche informiert und werden dies weiter tun.

Pflicht zur Eintragung in das offizielle Transparenzregister


Ein offizielles "Transparenzregister" und die Pflicht zur Eintragung existieren aber tatsächlich (www.transparenzregister.de). Der Hintergrund des Registers wird in der Fake-E-Mail auch richtig dargestellt. Die Meldepflicht für das Transparenzregister ergibt sich aus § 20 Geldwäschegesetz (GWG). Danach müssen juristische Personen und Personengesellschaften sich eintragen lassen, sofern die Angaben nicht bereits aus dem Handelsregister oder ähnlichem hervorgehen.

Es empfiehlt sich also ggfs. zu prüfen, ob Ihr Unternehmen der Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister  schon nachgekommen sind.

Mehr Informationen zur Fake-E-Mails:


Die Fake-E-Mail wurde mit "hoher Priorität" versendet.

Inhalt des Anschreibens:
"Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tage nicht in das Transparenzregister eingetragen haben. 

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.


Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren


[Fake-URL:] w w w . T r a n s p a r e n z r e g i s t e r D e u t s c h l a n d . d e


Verschärfte Meldepflichten ab Januar 2020


Juristische Personen des Privatrechtes, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG sowie alle eingetragenen Personengesellschaften, etwa OHG, KG oder GmbH & Co. KG sind meldepflichtig. 


Diese Gesellschaften, selbst wenn sie nur eine sogenannte Ein-Personen-Gesellschaft sind, müssen dem beim Bundesanzeiger geführten elektronischen Transparenzregister Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern machen. 


Wirtschaftlich Berechtigte sind im allgemeinen natürliche Personen, die entweder Eigentümer sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrollen ausüben. 


Das Transparenzregister wurde mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlichen Berechtigten, von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden. 


Auf Grundlage des § 23 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes und der „Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister“, ist es seit dem 27.11.2019 möglich Einsicht zu nehmen. 


Ab Januar 2020 müssen alle Unternehmen (Kapital- und Personenunternehmen), nicht mehr nur die wirtschaftlich Berechtigten benennen sowie die Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, sondern beispielsweise auch die Staatsangehörigkeit. 


Passiert dies nicht, drohen Ihnen hohe Bußgelder.


Eine weitere Änderung ist, dass dieses Register seit Januar 2020 öffentlich einsehbar ist und nicht wie bisher, auf einen kleinen Kreis eingeschränkt wird."


Absender der E-Mail:

"Organisation Transparenzregister e.V.
Breitscheidstraße 66
08525 Plauen 

Telefon: +49 3741 25188  - 300

Telefax: +49 3741 25188  - 309

Mail: i n f o @ t r a n s p a r e n z r e g i s t e r d e u t s c h l a n d . d e

Web: w w w . t r a n s p a r e n z r e g i s t e r d e u t s c h l a n d . d e 

Bankverbindung: 

Sparkasse zu Lübeck 

IBAN: DE19 2305 0101 0160 4936 49 

BIC:    NOLADE21SPL 


1. Vorsitzender und Geschäftsleitung Hamburg: 

Dennis Wreth 

2. Vorsitzender und Geschäftsleitung Lübeck: 

Udo Kautz 

Finanzbuchhalter und Geschäftsleitung Oldenburg: 

Horst Weißenberg 

Betriebsökonom und Geschäftsleitung Verden: 

Hüseyin Tavan"

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