Wichtig: Klassische Datenpannen vermeiden!
Selbst wenn bei einer Datenpanne vordergründig „nichts Ernstes passiert“ zu sein scheint, gewähren die Gerichte neuerdings oft Schmerzensgeld. Voraussetzung ist, dass betroffene Personen zumindest für eine gewisse Zeit die Kontrolle über ihre Daten verloren haben.
Bild: Datenpannen Krise
Diese Rechtsprechung betrifft gerade klassische Datenpannen, die viele kaum noch ernst nehmen.
Es geht schnell um erhebliche Beträge
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum
DSGVO-Schadensersatz führt dazu, dass betroffene Personen nach Datenpannen
häufig ein Schmerzensgeld durchsetzen können. Laut EuGH gewährt die DSGVO
Schmerzensgeld selbst bei geringen Beeinträchtigungen. Auch ein kurzzeitiger
Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten gilt als Schaden, der ausgeglichen
werden muss. Dieser Ausgleich erfolgt über ein Schmerzensgeld. Selbst wenn es
im Einzelfall nur um 100 € geht – sollte eine größere Zahl von Personen
betroffen sein, addiert sich dies rasch zu erheblichen Summen.
Ausgangspunkt sind oft banale Pannen
Alle Menschen in einem Unternehmen machen irgendwann einmal
Fehler. Manchmal geht es dabei um die falsche Bedienung eines komplizierten
EDV-Programms. Solche Pannen sind aber seltener, als viele glauben. Denn wer
weiß, dass seine Tätigkeit fehlerträchtig ist, passt besonders gut auf. Bei
scheinbar einfachen Tätigkeiten ist die Aufmerksamkeit dagegen oft viel
geringer. Denn man fühlt sich sicher. Dies ist dann der Nährboden, auf dem banale
Fehler mit erheblichen Folgen gedeihen.
Briefpost hat nach wie vor Bedeutung
Das papierlose Büro streben alle an. Oft kollidiert dieses
Ziel aber mit Kundenwünschen und manchmal auch mit rechtlichen Notwendigkeiten.
Das Problem dabei: Gerade viele Jüngere versenden privat überhaupt keine Briefe
mehr, Postkarten und dergleichen schon gar nicht. Es fehlt dann schlicht an der
Übung, wie mit so etwas umzugehen ist. Wer es nicht glauben mag, frage einmal
einen Praktikanten, an welche Stelle eines Briefumschlags die Anschrift gehört
und an welche Stelle der Absender.
Ein Fehlversand von Unterlagen ist rasch
passiert
In vielen Unternehmen, in Behörden ohnehin, existieren noch
klassische Poststellen für Papierpost. Es ist ihr Job, eingehende Papierpost zu
öffnen und für den korrekten Versand ausgehender Papierpost zu sorgen. Bei
ihnen sind die nötigen Umschläge verschiedener Größe vorrätig und bei ihnen
erfolgt auch die Beschriftung der Umschläge. Wehe, wenn dann langjähriges
Personal in Rente geht und Neulinge nach dem Motto „das kann jeder“ kaum
eingearbeitet werden! Schnell sind dann Unterlagen in einen Umschlag eingetütet,
der an den falschen Adressaten gerichtet ist. Betreffen die Unterlagen
Gesundheitsdaten, steht ein „Schmerzensgeld wegen Kontrollverlust“ von ohne Weiteres
1000 € im Raum. So die einschlägige Rechtsprechung.
Telefaxe gibt es nach wie vor
Der Einsatz von Telefaxgeräten ist oft Gegenstand von Spott
über die angebliche Rückständigkeit von Behörden oder auch Unternehmen.
Übersehen wird dabei, dass Telefaxe in wichtigen Branchen wie dem
Gesundheitswesen, aber auch teils in der Logistik nach wie vor ein gängiges
Arbeitsmittel sind. Dass es oft auch anders ginge, hilft dabei zunächst einmal
nichts.
Klare Anweisungen sind notwendig
Viele sind sich zu schade dafür, neben das Telefaxgerät eine
genaue Benutzungsanleitung zu hängen. Dabei wäre genau das notwendig, und zwar
am besten mit durchnummerierten Vorgehensschritten und illustriert mit
passender Bebilderung. Denn zu schnell ist aus dem Adressatenregister eine
falsche Nummer ausgewählt. Und ein einmal versandtes Telefax lässt sich nicht
mehr zurückholen. Peinlich, wenn dann – wie in Anwaltskanzleien schon geschehen
– ein Text mit prozesstaktischen Überlegungen nicht an den eigenen Mandanten
geht, sondern an den Prozessgegner. Diese Freude sollte man ihm nicht bereiten.
BCC und CC sind zwei verschiedene Dinge
Nach wie vor findet sich in gefühlt jedem zweiten
Tätigkeitsbericht einer Aufsichtsbehörde die Schilderung eines Falls, bei dem
jemand beim Mailversand die beiden Funktionen cc und bcc miteinander
verwechselt hat. Erfolgt der Versand eines beliebten Newsletters versehentlich
mittels cc statt wie eigentlich gewollt per bcc, können plötzlich Hunderte von
Adressaten die Mailadressen aller anderen Adressaten im Klartext sehen. Selbst
wenn nur einige Dutzend betroffene Personen Schadensersatz fordern und jeweils
nur 50 € Schadensersatz durchsetzen können – es wäre mit etwas Aufmerksamkeit
leicht zu vermeiden gewesen.
Benötigen Sie dennoch Hilfe? Kein Problem!
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