Globale IT-Ausfälle: Auch ein Fall für den Datenschutz
Weltweit ist es im Juli 2024 zu IT-Ausfällen gekommen. Auch in Deutschland gab es viele betroffene Unternehmen.
IT-Ausfall
Was dabei nicht vergessen werden sollte: Ein IT-Ausfall ist oftmals zugleich eine Datenschutz-Panne.
Wenn Computer nicht
mehr hochfahren
Es gehört zu den Grundlagen der IT-Sicherheit, dass alle
Systeme und Programme regelmäßig aktualisiert werden müssen. Das gilt
insbesondere für Lösungen im Bereich Cybersicherheit, denn nur wenn diese auf
dem aktuellen Stand sind, gibt es die Möglichkeit, neue Bedrohungen zu erkennen.
Wenn aber die Updates und damit die Aktualisierungen und
Fehlerbehebungen für die IT nicht gut genug getestet wurden, kann die
Installation der Updates zu Problemen führen. Je nach Art der Anwendung und
nach dem Umfang der Systemberechtigungen können unerwünschte Reaktionen,
stockende Programmabläufe, aber auch weitreichende Störungen und IT-Ausfälle
die Folge sein.
Im Juli 2024 passierte genau das: Ein fehlerhaftes Update
einer IT-Sicherheitslösung führte dazu, dass die betroffenen Windows-Rechner nach
der Installation den eingeleiteten Neustart nicht mehr beendeten. Die Computer
kamen nicht zurück in den produktiven Zustand, sondern sie zeigten nur noch
einen blauen Bildschirm, in der IT auch „Blue Screen of Death“ genannt. Nichts
ging mehr bei über 8,5 Millionen Geräten weltweit.
Steht die IT, sind die
Daten nicht mehr im Zugriff
Zahlreiche Unternehmen hatten mit Folgewirkungen der
Störungen zu kämpfen, so das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI). Viele unternehmerische Prozesse und Abläufe waren
durch den Ausfall der Computersysteme oder einzelner Anwendungen gestört. Was
aber bedeutet das für den Datenschutz? Spielt der in einer solchen IT-Krise
überhaupt eine Rolle?
Allerdings! Nicht nur die IT-Sicherheit, sondern auch der Datenschutz
verlangt neben der Vertraulichkeit und Unveränderlichkeit (Integrität) der
Daten die Verfügbarkeit der Daten und die Belastbarkeit der Systeme. Nicht
zuletzt verlangt die DSGVO die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der
personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder
technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen.
Angewandter Datenschutz
hilft bei IT-Ausfällen
Wenn es also zu IT-Störungen und Ausfällen kommt, dann wird
in den meisten Fällen auch eine mögliche Verletzung des Datenschutzes
vorliegen. Auf den ersten Blick scheint diese Feststellung nicht hilfreich zu
sein, denn wenn Unternehmen damit kämpfen, ihre Systeme wieder zum Laufen zu
bringen, bereitet der Hinweis auf eine zusätzliche Datenpanne noch weiteres
Kopfzerbrechen.
Doch es ist wichtig, solch umfassende IT-Ausfälle zum Anlass
zu nehmen, um sich klar zu machen, dass die Maßnahmen für den Datenschutz mehr
bewirken können. Ein wirksames Datenschutzkonzept bietet Maßnahmen, die der IT
und dem Unternehmen grundsätzlich helfen, nicht nur der „reinen“ Umsetzung der
DSGVO.
Wenn also der Datenschutz sichere sowie verfügbare Backups
fordert und Tests einer schnellen Wiederherstellung der Systeme im
Störungsfall, ist dies eine Forderung, die der ganzen IT und damit auch der
Funktionstüchtigkeit der digitalen Abläufe und Verfahren im Unternehmen dient.
Es zeigt sich: Datenschutz ist kein Selbstzweck und bietet mehr als den Schutz
der Privatsphäre!
Fördermittel-Check
Benötigen Sie dennoch Hilfe? Kein Problem!
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