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Freitag, 26. Mai 2017

EU-DSGVO-Halbzeit! Nur noch 365 Tage

In genau 365 Tagen ist es soweit: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Auch wenn viele das nicht mitbekommen haben: Bereits vor einem Jahr ist diese wichtige Änderung zum BDSG in Kraft getreten. Die Hälfte der 2-jährigen Übergangsfrist ist nun schon vorbei. Trotzdem verharrt eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen und Konzerne noch immer in Untätigkeit. Die Datenschutz-Experten von yourIT empfehlen: Es gibt viel zu tun. Packen Sie's an!



yourIT: Halbzeit auf dem Weg zur EU-DSGVO
yourIT: Halbzeit auf dem Weg zur EU-DSGVO

Wer wie wir von yourIT an IT-Umstellungs-Projekten mitarbeitet, weiß, dass es wichtig ist, frühestmöglich zu starten und dann koordiniert zu arbeiten, um ein von extern festgelegtes Enddatum einhalten zu können.

Betrachten wir die Einführung der EU-DSGVO (manchmal auch als GDPR bezeichnet, die Kurzform für General Data Protection Regulation) einmal als ein solches IT-Umstellungs-Projekt, ergeben sich folgende externe Vorgaben:



  • Projektstart: 25.05.2016 (in Kraft treten der EU-DSGVO)
  • Projektfertigstellung bis spätestens 25.05.2018
  • Projektbeteiligte;
    • Alle Unternehmen in der EU, die personenbezogene Daten verarbeiten.
    • Alle Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Alle hier genannten projektbeteiligten Unternehmen sollten sich den 25. Mai 2018 also längst rot im Kalender angestrichen haben - und welches Unternehmen in Deutschland kann sich davon schon ausnehmen?

Erhebliche Umstellungsarbeiten sind erforderlich


Die Anforderungen durch die Umstellung auf die EU-DSGVO sind erheblich. Insbesondere legt die EU-DSGVO Wert auf Transparenz und die Nachweisbarkeit einer gesetzeskonformen Datenverarbeitung. Egal wo Sie bereits stehen: Die Datenschutz-Dokumentation sollte noch besser werden.

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Unser gefördertes Beratungspaket "Datenschutzkonzept" enthält neben einigen anderen Dingen auch die Erhebung der Liste der Auftragsdatenverarbeiter und die Überprüfung der bisherigen Vertragsstände.

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Vorteil für mittelständische Unternehmen: Unser Beratungspaket "Datenschutzkonzept" wird gefördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Sie erhalten bis zu 1.500 EUR Fördermittel.

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Ihr Thomas Ströbele, Telefon 07471/930100

Thomas Ströbele

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