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Sonntag, 23. November 2014

Kein Impressum-Button im XING-Profil - OLG Stuttgart beendet #XINGGATE

Stuttgart, 20.11.2014: Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Personenprofile auf XING nun doch kein Impressum benötigen. Damit endet die sogenannte #XINGGATE-Affäre mit einem Sieg des vor einiger Zeit abgemahnten XING-Nutzers. Im Sommer 2014 musste man noch mit einer großen Abmahnwelle auf XING rechnen.

Mit einem Verweis auf dieses Urteil haben XING-Nutzer große Chancen, im Falle einer Abmahnung e benfalls den Sieg davon zu tragen. Wer allerdings schon gar nicht in die Gefahr einer Abmahnung geraten möchte, sollte auch weiterhin einen Link auf das Unternehmens-Impressum auf seinem XING-Profil platzieren. Eine Anleitung finden Sie im weiteren Verlauf dieses Posts.

Was vorher geschah:

Hechingen, 19.08.2013: Die häufigen Anfragen von uns Datenschützern haben endlich gefruchtet. XING hat reagiert und stellt nun zumindest im persönlichen XING-Profil einen Impressum-Button im Standard zur Verfügung. Leider steht der Impressum-Button für das XING-Unternehmensprofil noch aus. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie es richtig machen und Abmahnungen vermeiden.


Um diesen zu aktivieren scrollen Sie in den Profildetails ganz nach unten und klicken dann auf Impressum bearbeiten.

Neue XING-Funktion "Impressum bearbeiten"

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Änderung im August 2014 zum Impressum-Link auf XING

Der Impressum-Link im XING-Profil wurde nun weiter nach oben verschoben. XING reagiert damit auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Dieses stellte fest, dass der bisherige klitzekleine Impressum-Link rechts unten die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte. Ob das nun besser gelöst ist, bleibt abzuwarten.

Der Impressum-Link auf dem XING-Profil ist nun weiter oben zu finden

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Im sich öffnenden Fenster weist XING auf folgendes hin:
"Hier können Sie Ihr Impressum eintragen, das in einigen Ländern auch für Internetpräsenzen von Privatpersonen vorgeschrieben ist. 
Ob eine Verpflichtung für Sie besteht und welche Angaben notwendig sind, entnehmen Sie bitte den auf Sie anwendbaren Gesetzen. Im deutschen Recht finden Sie Impressumspflichten insbesondere in § 5 Telemediengesetz."
Wir empfehlen Ihnen, zumindest einen Link zum Impressum auf der Firmenwebseite zu setzen. Dort sollten Sie noch folgenden Text hinterlegen: "Dieses Impressum gilt auch für die XING-Profile unserer Mitarbeiter." Zum Thema "Abmahnungen und korrektes Impressum" berichteten wir hier bereits im März 2012.

So sieht das fertige XING-Impressum dann für Besucher Ihres XING-Profils aus:

XING-Impressum von Thomas Ströbele mit Link zum yourIT-Impressum

Leider hat es XING bisher nicht geschafft, einen Impressum-Button auch für das XING-Unternehmenprofil bereitzustellen. Als Zwischenlösung empfehlen wir daher, einen direkten Link auf das Impressum der Firmen-Webseite zu setzen. Ein korrektes Beispiel sehen Sie auf dem XING-Unternehmensprofil von yourIT.

Achtung: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter unbedingt in Ihrer Social Media Policy auf die korrekte Vorgehensweise mit dem XING-Impressum hin. Die wesentlichen Inhalte einer solchen Social Media Policy finden Sie in meinem Post "Chefsache Facebook".

Für weitere Fragen zum Thema Datenschutz und Social Media stehe ich Ihnen mit unserem Team gerne zur Verfügung. Fordern Sie uns!

Ihr Thomas Ströbele

Thomas Ströbele