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Montag, 19. Mai 2014

Interessante Entscheidung des EuGH verpflichtet Google zur Ergebniskorrektur

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 13.05.2014 entschieden (Rechtssache C-131/12), dass Einzelpersonen den Suchmaschinenkonzern Google unter bestimmten Voraussetzungen dazu auffordern können, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen bzw. personenbezogenen Daten aus der Liste der Suchergebnisse zu streichen.

Interessante Entscheidung des EuGH


Weitere Infos unter  http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf