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Dienstag, 5. April 2022

THE TÖRTLE - So wird Datenschutz vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte (2/2)

THE TÖRTLE - So wird Datenschutz vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte (2/2)

Wie sich moderner Datenschutz erfolgreich bei der QM bedient. Einladung zu unseren Webinaren.


THE TÖRTLE - Datenschutz - Vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte
THE TÖRTLE - So wird Datenschutz vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte

Wir haben die Methode Ende 2021 unseren Kunden vorgestellt. Diejenigen die sich bereits im QM-Bereich erfolgreich mit der Turtle-Methode beschäftigt hatten, waren gleich begeistert. Meist hatten diese Unternehmen nach langem Hin und Her endlich größere Fortschritte im QM-Bereich gemacht. Diese positive Erfahrung wollen wir nun im Datenschutz-Bereich nutzen.

Dienstag, 22. März 2022

THE TÖRTLE - So wird Datenschutz vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte (1/2)

THE TÖRTLE - So wird Datenschutz vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte

Wie sich moderner Datenschutz erfolgreich bei der QM bedient



THE TÖRTLE - Datenschutz - Vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte
THE TÖRTLE - So wird Datenschutz vom Papiertiger zur Prozess-Schildkröte

Die Mitglieder unseres Datenschutz-Teams  sind schon relativ lange im Bereich Datenschutz tätig. Unsere Wurzeln reichen zurück bis ins Jahr 2006. Und schon damals war das Verfahrensverzeichnis, wie das heutige Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) damals hieß, nicht gerade beliebt bei den Unternehmen und auch bei den Datenschutzbeauftragten...

Samstag, 24. April 2021

Datenschutz-Verletzung aus dem Verbandskasten - Jetzt Verbandbuch austauschen!

Ein "Verbandbuch" ist bis heute in den orangefarbenen Verbandskästen der meisten Unternehmen auffindbar. Es sieht aus wie ein typisches Fahrtenbuch. Darin sind Arbeits- und Wegeunfälle zu dokumentieren und es enthält damit zwangsläufig Gesundheitsdaten der Mitarbeiter - oft aus mehreren Jahren. Weshalb dieses Verbandsbuch regelmäßig die nach EU-DSGVO und BDSG-neu geltenden Datenschutzvorgaben verletzt und wie Sie dies heilen können, lesen Sie in diesem Beitrag.


Ihr Verbandsbuch verletzt den Datenschutz - Jetzt austauschen!
Ihr Verbandsbuch verletzt den Datenschutz - Jetzt austauschen!

Einmal kurz nicht aufgepasst - und schon ist es passiert: Ein Unfall im Betrieb. Ein Unfall ist versicherungstechnisch definiert als ein Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper Einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt (kurz "PAUKE"). Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gilt grundsätzlich: „Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.“

Donnerstag, 18. Juli 2019

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV)

„Verzeichnis“ – das hört sich nach Bürokratie und Arbeit an. Und was bitte bedeutet der seltsame Begriff „Verarbeitungstätigkeiten“? In jedem Fall sollten Sie wissen: Unternehmen droht Ärger, wenn sie kein solches Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) haben. Also helfen Sie mit, es zu erstellen, wenn man Sie darum bittet.


Neue Regeln seit 25. Mai 2018


Unternehmen müssen seit 25. Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beachten. Sie ist ein EU-Gesetz. Das hat sich herumgesprochen. Weniger bekannt ist den meisten, dass die EU-DSGVO neue Formalien mit sich bringt. Kernstück ist dabei das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ - kurz VvV.

Ohne Stress zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - mit Unterstützung durch yourIT
Ohne Stress zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) - mit Unterstützung durch yourIT

Mittwoch, 7. Februar 2018

Ist Ihr Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) nach EU-DSGVO zu führen?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-DSGVO. Spätestens dann trifft viele Unternehmen die Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) zu führen. Bis dahin müssen nicht nur alte Verfahrensverzeichnisse nach altem BDSG erweitert und auf den neuesten Stand gebracht werden (siehe BDSG (neu)), sondern auch viele neue erstmals erstellt werden. Dieser Stellungnahme soll Ihnen zeigen, ob auch Ihr Unternehmen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) erstellen muss.


Wen trifft die Pflicht?


Die EU-DSGVO verknüpft die Pflicht, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV) zu führen, damit, ob Verarbeitungen von personenbezogenen Daten stattfinden - egal ob manuell oder automatisch. Wenn dem so ist, müssen diese in einem Verzeichnis dokumentiert werden. Artikel 4 Nr. 2 EU-DSGVO listet diese Verarbeitungs-Tätigkeiten umfassend auf:
„[…] Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; […]“


Die EU-DSGVO kommt - Packen wir's an!
Die EU-DSGVO kommt - Packen wir's an!

Damit wird also eine große Anzahl an Unternehmen verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen, sogar wenn keine automatische Verarbeitung erfolgt. Das gilt auch für...